Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Anna3Mama am 27.05.2019, 18:54 Uhr

Darf ich meinen Garagenplatz zweckentfremden?

Wenn Du
1) Eigentümer des Stellplatzes bist und
2) andere Bewohner ihre Stellplätze auch bereits als Fahrradstellplatz benutzen (Gewohnheitsrecht oder wie auch immer)

wüsste ich nicht, was dagegen spricht. Als Auto- oder Campingwagenstellplatzvermieter obliegt Dir ja auch nicht die Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Auto oder der Campingwagen nicht gestohlen werden. Du vermietest ja lediglich die Fläche.

Ich finde die Idee gut.

 
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