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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 27.05.2019, 12:31 Uhr

Darf ich meinen Garagenplatz zweckentfremden?

Ich habe einen Stellplatz in unserer Tiefgarage. Er gehört mir, ich habe ihn also nicht gemietet. Aber ich habe kein Auto.

Bisher hatte ich ihn vermietet, aber der Mieter hat zu Ende April gekündigt und ich hatte bisher keine Zeit, mich um einen Nachmieter zu kümmern. Und weil der Platz da so schön leer stand, habe ich seit zwei Wochen mein Fahrrad darauf geparkt. Zu unserem Fahrradkeller muß ich durch drei schwere Brandschutztüren, außerdem ist er immer voll - ich finde es total praktisch, mein Rad auf dem Stellplatz abzustellen. Andererseits verzichte ich auf roundabout 70.- bis 80,- Euro Mieteinnahmen, was für einen Fahrradstellplatz - so praktisch er auch sein mag - eine ganz schön heftige Summe ist.

Jetzt dachte ich mir: Was wäre denn, wenn ich den Stellplatz als Fahrradstellplatz vermiete? Da passen ja locker noch acht bis zehn weitere Räder hin, ohne dass es eng wird. Nachfrage wäre sicher da, unser Fahrradkeller ist wirklich immer voll. (Muß wirklich jeder Schratz im Haus ein Kettcar und ein Fahrrad und einen Roller haben? Von den ganzen Babboes und Backfiets will ich gar nicht reden! Aber das ist ein anderes Thema....)

Aber darf ich das überhaupt? Und wie sähe es mit der Versicherung aus? Der Fahrradkeller ist zwar voll, aber sicherer (wie gesagt: drei Brandschutztüren, davon eine Teil der Schließanlage). Andererseits: Wenn einem Mieter mit Auto selbiges aus meiner Tiefgarage gestohlen würde, wäre ich ja auch nicht haftbar.

 
37 Antworten:

Re: Darf ich meinen Garagenplatz "zweckentfremden"?

Antwort von QueenMum am 27.05.2019, 13:53 Uhr

Du wärst zwar nicht haftbar, aber ich sehe das dann als potenzieller Mieter anders. Wieso sollte ich für etwas bezahlen was zum einem unsicher, nicht abschließbar und bei Diebstahl an mir hängen bleibt. Nö ich würde dafür kein Geld bezahlen und ob du das darfst, steht auf einem anderen Blatt. Dafür muss man die Eigentümergesellschaft fragen, jedoch kenne ich es nur so das dort nur das stehen darf wofür es auch geschaffen wurde. Wäre es eine Garage sähe die Sache einfacher aus.

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Re: Darf ich meinen Garagenplatz "zweckentfremden"?

Antwort von Strudelteigteilchen am 27.05.2019, 14:52 Uhr

Nun ja, ob ich Mieter finde wäre dann ja mein Problem. Ich zwinge keinen, mir dafür Geld zu zahlen. Aber ein Nachbar hat bereits angefragt ;-).

Abschließbar ist die Garage durchaus, man braucht einen Schlüssel oder einen codierten Sender. Der Fahrradraum ist halt doppelt abgeschlossen - man muß entweder durch die (abgeschlossene) Garage oder durch die (abgeschlossene) Haustür und dann durch die (abgeschlossene) Tür zum Fahrradkeller.

In der Garage steht nicht nur mein Fahrrad. Einige Mieter/Eigentümer stellen ihre Fahrräder hinten an die Wand und dann das Auto davor. Ein Eigentümer hat kein Auto und parkt dort den Familienfuhrpark - vier Kinderräder, ein Babboe, zwei Erwachsenenräder, zwei Kettcars, zwei Bobbycars, eine Handvoll Roller. Das Problem wäre lediglich, daß ich FREMDE Fahrräder dort stehen hätte, und dafür auch Geld nehmen würde.

Zitat:
"Wäre es eine Garage sähe die Sache einfacher aus."
Den Satz verstehe ich nicht. Es IST doch eine Garage?

Andere Überlegung:
Manche Eigentümer haben ihren Stellplatz abgetrennt, also quasi einen Kasten drumherumgebaut mit einem extra abschließbaren Tor, und nutzen ihn als Garage-cum-zusätzliches-Kellerabteil. Wäre ja auch eine Option. Wenn ich zuverlässig fünf bis zehn Mieter finde, könnte sich das finanziell lohnen. Muß ich mir mal im Kopf herumgehen lassen

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Re: Darf ich meinen Garagenplatz "zweckentfremden"?

Antwort von QueenMum am 27.05.2019, 15:01 Uhr

Es ist eine Tiefgarage so wie ich es verstanden haben, dort sieht die Haftung anders aus, auch wenn man einen Code oder ähnliches braucht es kommt aber jeder Eigentümer oder auch Gast, Bekannter daran. Es muss für eine Versicherung abschließbar sein, sprich geschlossener Raum. Eine Einzelgarage ist etwas anderes. Unser Fahhrad ist auch auf unserem Grundstück versichert, allerdings haben wir einen abschließbaren Zaun drumherum. Natürlich kann sich sowas lohnen, aber man sollte alles mit reinrechnen.

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Re: Darf ich meinen Garagenplatz "zweckentfremden"?

Antwort von Mutti69 am 27.05.2019, 17:15 Uhr

Ich sehe mehrere rechtliche Probleme:
1. abgekoppelt von der Mietwohnung, müsstest du den Eigentümer um Erlaubnis zur Weitervermietung bitten.
2. eigentlich dürfen aus Brandschutzgründen nur Fahrzeuge und Fahrzeugteile gelagert werden (ich würde aber denken, Fahrräder gehören dazu).
3. abgekoppelt von der Mietwohnung sind die Einnahmen einer Stellplatzvermietung nicht umsatzseuerbefreit.

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Re: Darf ich meinen Garagenplatz "zweckentfremden"?

Antwort von Strudelteigteilchen am 27.05.2019, 17:16 Uhr

Aber das ist doch dann wieder zwischen dem Fahrradbesitzer und seiner Versicherung zu klären.

Sorry, aber so richtig hilfreich war das jetzt nicht. Mir geht es um das Rechtsverhältnis zwischen den Stellplatzmieter und mir bzw. zwischen der WEG und mir. Was der Mieter mit seiner Versicherung auskaspert ist mir wurscht. Es ist mir ja auch herzlich egal, ob der autobesitzende Stellplatzmieter von seiner Versicherung Rabatte bekommt, weil sein Auto in meiner Garage steht.

Für den Stellplatzmieter und seine Versicherung wäre ja u.U. auch ein Thema, was die Alternative ist. Viele lassen - wegen des überfüllten und schwer zugänglichen Fahrradkellers - ihre Radl vorm Haus stehen; im Freien, ganz ohne "Raum" und Türe. Auch das ist ja erlaubt. Wenn das Radl dort geklaut oder beschädigt wird, wäre das gegebenenfalls und je nach Versicherungsvertrag zwischen dem Radlbesitzer und seiner Versicherung zu klären. Ich als Miteigentümer der Stellfläche (die Zugangswege zu den Häusern sind Gemeinschaftseigentum) hätte damit nix zu tun.

Nochmal: Ich vermiete einen Stellplatz nicht an eine Person, sondern an - sagen wir mal - fünf mit der Vorgabe, daß diese dort nur ihre Fahrräder und nicht ihre Autos parken können. Was wäre jetzt der rechtliche Unterschied zu einer Vermietung an eine einzelne Person mit Auto? Was müßte ich bei einer solchen Vertragsgestaltung anders machen bzw. beachten? Müßte ich das mit der WEG abklären oder kann ich mit meinem Stellplatz machen, was ich will? Ganz simpel.

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Re: Darf ich meinen Garagenplatz "zweckentfremden"?

Antwort von Strudelteigteilchen am 27.05.2019, 17:21 Uhr

Ich bin Eigentümerin. Ich habe den Stellplatz auch in der Vergangenheit vermietet und das alles ordentlich versteuert, weswegen das auch nicht die Frage war. Die Versteuerung der Mieteinnahmen hat m.W. auch nix damit zu tun, ob da Fahrräder oder ein Auto stehen.

Herrje, liest eigentlich jemand meine Postings?

Okay, Brandschutz müßte ich abklären, wobei ja auch andere ihre Fahrräder dort lagern. Aber nicht daß ich da irgendwas lostrete.

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Re: Darf ich meinen Garagenplatz "zweckentfremden"?

Antwort von QueenMum am 27.05.2019, 18:52 Uhr

Also bevor du einen hier anmachst, kläre wie ich ich schon geschrieben habe das mit der Eigentümergesellschaft ab. Natürlich können die ein Veto einlegen, dir gehört nicht das Haus sondern nur ein Anteil. Und ob du haftest kann dir auch deine Haftpflicht sagen. Bei einer gelegentlichen Vermietung kann der Vertrag anders ausfallen als wie bei einer Dauervermietung, dann kann man dir nämlich gewerbliche Vermietung unterstellen usw. Also ist der erste Weg zur Eigentümergesellschaft und dann eventuell zum Steuerberater.

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Re: Darf ich meinen Garagenplatz "zweckentfremden"?

Antwort von Mutti69 am 27.05.2019, 18:53 Uhr

Wenn keiner richtig liest, was du schreibst, dann solltest du es halt lassen. Das Schreiben meine ich.

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Re: Darf ich meinen Garagenplatz "zweckentfremden"?

Antwort von Anna3Mama am 27.05.2019, 18:54 Uhr

Wenn Du
1) Eigentümer des Stellplatzes bist und
2) andere Bewohner ihre Stellplätze auch bereits als Fahrradstellplatz benutzen (Gewohnheitsrecht oder wie auch immer)

wüsste ich nicht, was dagegen spricht. Als Auto- oder Campingwagenstellplatzvermieter obliegt Dir ja auch nicht die Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Auto oder der Campingwagen nicht gestohlen werden. Du vermietest ja lediglich die Fläche.

Ich finde die Idee gut.

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Re: Darf ich meinen Garagenplatz "zweckentfremden"?

Antwort von Leena am 27.05.2019, 21:55 Uhr

Google mal nach "Garagenverordnung" und "Bayern".

So ganz eindeutig scheint es mir nicht zu sein - es ist zwar, anders als z.B. bei uns in Hessen, nicht generell verboten, etwas anderes als Kfz und Kfz-Zubehör in Garagen zu lagern. Hier die Erklärung der Stadt München: "Die Branddirektion hat nichts einzuwenden, wenn auf den Stellplätzen zusätzlich zu den Kraftfahrzeugen ein zum Fahrzeug gehörender Satz Reifen, ein Gepäckträger, ein Fahrrad oder ähnliches offen abgestellt werden, wenn andere geeignete Lagerräume (z.B. Kellerabteile o. ä.) fehlen.
Das Aufstellen von Schränken kann nicht toleriert werden..."

Aber da sind doch viele "Gummibegriffe" drin, an denen es scheitern könnte, vom "zusätzlich" zum Kfz bis zu "ein Fahrrad" und "wenn keine anderen geeigneten Lagerräume". Zumal der Parkplatz ja nicht mehr als Parkplatz für Kfz genutzt werden könnte, wenn er dauerhaft an x Fahrrad-Besitzer vermietet wäre. Und pro Mietobjekt muss ja eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen...

Ich würde sagen, Du könntest da in ein heftiges Wespennest stechen. (Haben die Mit-Eigentümer, die ihren Platz zum Kabuff umbaut haben, auch wirklich alles beachtet, was Brandschutz-Regeln besagen..? Wenn da jemand am Ende offiziell Kenntnis nehmen müsste, könnte das die nachbarschaftlichen Beziehungen nachhaltig beeinflussen.)

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Re: Darf ich meinen Garagenplatz "zweckentfremden"?

Antwort von Strudelteigteilchen am 27.05.2019, 22:30 Uhr

Da gab es Brandschutzbegehungen und Auflagen. Zum Beispiel muß jedes "Kabuff" vergitterte Durchblicke von einer festgeschriebenen Größe haben. Eine feuerpolizeiliche Prüfung gibt es standardmäßig alle paar Jahre, das ist wohl auch irgendwo festgeschrieben. Ich mache sicher nix, was beanstandet werden könnte. Deswegen frag ich ja

Was die WEG angeht - da kann und werde ich auf jeden Fall noch die Hausverwaltung ansprechen. Aber was die Vertragsgestaltung mit potentiellen Mietern angeht werden die mir nicht helfen können/wollen. Mal sehen, ob ich irgendwo im Bekanntenkreis einen Anwalt finde, der sich zutraut, mir einen Mustervertrag aufzusetzen.

Mir gefällt die Idee immer besser

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Re: Darf ich meinen Garagenplatz "zweckentfremden"?

Antwort von kravallie am 28.05.2019, 8:42 Uhr

ich kann lesen und verstehen und ich werde versuchen, bei mir in der Firma etwas rauszukriegen, auch feuerschutztechnisch.
wir haben nämlich von einem Mieter einen Stellplatz gemietet, ich konstruiere deinen fall auf uns um.
das ist dann 1000% If you know what I mean….

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Würde abraten ...

Antwort von Streuselchen am 28.05.2019, 8:51 Uhr

Hallo,

ehrlich: ich würde den Ärger scheuen, der mir eventuell drohen könnte. Das wäre mir das Geld nicht wert.
Lieber würde ich versuchen einen Autofahrer zu finden, der den Stellplatz auch als AUTOstellplatz verwendet.
Du findest doch leicht einen anderen Autofahrer heutzutage bei der Parkplatznot überall. 70 oder 80 € im Monat zu "verdienen" sind zwar nett, aber die werden dich weder reicher noch ärmer machen, wenn du wartest bis du einen Autofahrer hast für den Platz.

Wenn das jeder macht, den Stellplatz als weißderHImmelwas zweckentfremden, wird das ein einlziger Wildwuchs. Kann mir nicht vorstellen, dass die Eigentümergemeinschaft da zustimmt.

Was du vorhast bietet Raum für jede Menge Ärger: was, wenn du an 5 oder mehr Radler vermietest, dann hat jemand Beschädigungen am Rad, Rad wird gestohlen oder plötzlich hat ein Autofahrer Schäden an seinem Auto und schiebts auf die Radler ... als Vermieterin steckst du doch mitten im Ärger drin, ob du willst oder nicht.

1.Wenn ich von dir einen Radabstellplatz miete, möchte ich genau definiert haben, WO sich mein Stellplatz auf deiner Fläche befindet.
2. Du musst deinen Mietern garantieren können, dass ihr Rad sicher vor Beschädigungen ist.
Das kannst du doch gar nicht. Du weißt doch gar nicht wie sorgfältig oder vandalenmäßig die anderen Mieter drauf sind.
3. Was soll das für ein Mietkonstrukt sein, wenn du eventuell an 5 oder noch mehr Radler vermietest?
4. Was ist, wenn einer deiner Radler etwas am Stellplatz beschädigt? Wen willst DU haftbar machen für eventuelle Schäden? Du weißt doch gar nicht, wer der Täter ist.

Ich würde die Finger davon lassen.

LG
Streuselchen

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Re: Darf ich meinen Garagenplatz "zweckentfremden"?

Antwort von Strudelteigteilchen am 28.05.2019, 9:20 Uhr

Danke

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Re: Darf ich meinen Garagenplatz "zweckentfremden"?

Antwort von Strudelteigteilchen am 28.05.2019, 9:20 Uhr

Danke

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Re: Würde abraten ...

Antwort von lilly1211 am 28.05.2019, 9:21 Uhr

Oh Mann, was ist denn daran sooo schwer zu verstehen? Es ist natürlich überhaupt kein Problem einen Autofahrer als Mieter zu finden, die Essenz der Sache hat sie doch deutlich beschrieben:

Sie will den Parkplatz für IHR EIGENES Radl nutzen und trotzdem Geld verdienen. Wenn sie wieder als Autostellplatz vermietet dann kann sie exakt das woran sie nun Gefallen gefunden hat nicht mehr tun: IHR EIGENES Radl dort parken.

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Re: Würde abraten ...

Antwort von Strudelteigteilchen am 28.05.2019, 9:30 Uhr

Ich schrieb es oben bereits: Der einzige Grund, warum ich aktuell keinen Auto-Mieter habe, ist die Tatsache, daß ich bisher keine Zeit für einen Aushang hatte. Ich bin mir sicher, daß ich in Nullkommanix einen Auto-Mieter finde, das war bisher nie ein Problem. Und ein Auto-Mieter würde 70,- bis 80,- Euro zahlen. Der letzte zahlte 75,- Euro (und heult dem Platz jetzt hinterher - aber das ist eine andere Geschichte).

Als Fahrradstellplatzvermieter würde ich wahrscheinlich weniger verdienen. Aber - und nur deswegen würde ich es machen - ich könnte MEIN Radl da stehen lassen.

Zitat:
"1.Wenn ich von dir einen Radabstellplatz miete, möchte ich genau definiert haben, WO sich mein Stellplatz auf deiner Fläche befindet."

Okay, das kann ich verstehen. Da müßte man eine Lösung finden.

Zitat:
"2. Du musst deinen Mietern garantieren können, dass ihr Rad sicher vor Beschädigungen ist.
Das kannst du doch gar nicht. Du weißt doch gar nicht wie sorgfältig oder vandalenmäßig die anderen Mieter drauf sind."

Muß ich das? Einem Auto-Mieter müßte ich das nicht garantieren (und könnte es genausowenig).

Zitat:
"3. Was soll das für ein Mietkonstrukt sein, wenn du eventuell an 5 oder noch mehr Radler vermietest?"

Genau das war meine Frage.

Zitat:
" 4. Was ist, wenn einer deiner Radler etwas am Stellplatz beschädigt? Wen willst DU haftbar machen für eventuelle Schäden? Du weißt doch gar nicht, wer der Täter ist."

Da ist nicht viel dran zu beschädigen - Betonmauern links und hinten, rechts ein anderer Stellplatz, vorne die "Einfahrt". Das Risiko wäre ich bereit zu tragen.

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Kein Grund hier ausfallend zu werden, nicht in dem Ton.

Antwort von Streuselchen am 28.05.2019, 9:30 Uhr

Lies dir mal den Ausgangspost durch, dann weißt du Bescheid.

LG
Streuselchen

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Danke, Lilly < 3

Antwort von Strudelteigteilchen am 28.05.2019, 9:31 Uhr

Es gibt doch noch des Lesens mächtige Menschen auf dieser Erde

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Re: Kein Grund hier ausfallend zu werden, nicht in dem Ton.

Antwort von Strudelteigteilchen am 28.05.2019, 9:33 Uhr

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Re: Kein Grund hier ausfallend zu werden, nicht in dem Ton.

Antwort von lilly1211 am 28.05.2019, 9:37 Uhr

Du ich hab den gelesen. Und da steht drin dass ihre Motivation ist ihr eigenes Radl da abstellen zu können. Und auf genau das bist du NULL eingegangen.

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ausfallend???

Antwort von kravallie am 28.05.2019, 9:39 Uhr

wer ist denn ausfallend außer denen, die beim nichtbegreifen ertappt wurden?

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Re: ausfallend???

Antwort von lilly1211 am 28.05.2019, 9:48 Uhr

Ich war sicher nicht ausfallend.

Weißt das zieht sich hier schon ne Weile dass kaum einer mehr lesen kann.

Ich erinnere an meine Frage zum Thema Verhütung für mich ohne Hormone. Als Antwort wurden mir eine Gebärmutterentfernung (als Verhütung!) und eine Sterilisation meines Freundes (als Verhütung für mich?!) vorgeschlagen.

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Re: ausfallend???

Antwort von Strudelteigteilchen am 28.05.2019, 10:00 Uhr

Ich wundere mich auch immer wieder, daß es scheinbar aus der Mode gekommen ist, einfach die gestellte Frage zu lesen, zu verstehen und zu beantworten

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Ganz andere Idee

Antwort von Sternenschnuppe am 28.05.2019, 13:52 Uhr

Hallo

Könntest Du nicht einen Automieter finden mit dem Inhalt dass Dein Rad da auch steht.
Dann hast Du nicht zig Mieter, Dein Rad steht da wie gewünscht.

Wenn das mit dem Platz geht (vielleicht eine kleine Markierung fürs Rad), dann wäre das vielleicht auch eine Lösung?

Nur eine Idee :-)

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Re: Ganz andere Idee

Antwort von Strudelteigteilchen am 28.05.2019, 15:22 Uhr

Grundsätzlich eine gute Idee, aber nicht praktikabel. Die Stellplätze sind relativ lang, aber nicht sehr breit. Das Rad hat also vor dem Auto Platz, aber nicht daneben. Wenn der Mieter was breiteres als einen Golf fährt, komme ich seitlich mit dem Rad nicht an ihm vorbei. Und ich wohne in SUVhausen ;-).

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Re: Ganz andere Idee

Antwort von kravallie am 28.05.2019, 15:39 Uhr

ich hab mal intern geplaudert, reicht dir das Ergebnis am dönerstag eye to eye?

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Re: Würde abraten ...

Antwort von Ellert am 28.05.2019, 22:42 Uhr

huhu

ich werfe ein dass es einfacher ist mit einem Automieter zu verhandeln falls etwas ist als mit 10 Radmietern, der ein nimmt dem anderen den Soammplatz weg und der ist dann beleidigt etc
ich würde die Autovariente vorziehen aber eher aus Faulheit.

Ihr habt doch sicher ne eigentümergemeinschaft, da kann man ja fragen ob manda s darf falls Du zweifel hast.
Würdest Du denn da Metallständer hinmachen wollen oder jeder parkt wild wie er Lust hat ?

dagmar

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Re: Würde abraten ...

Antwort von wolfsfrau am 29.05.2019, 13:18 Uhr

Und dieser Stellplatz nebenan?
Wie ist es, wenn da einer mit seinem Rad eine Delle ins parkende Auto haut.
Es lässt sich wahrscheinlich nicht feststellen, von wem das kommt.
Haftest du dann, als Eigentümerin des Stellplatzes? Oder wie willst du das dann aufdröseln?

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Gegenfrage - und das ist ganz ernst gemeint

Antwort von Strudelteigteilchen am 29.05.2019, 14:44 Uhr

Was wäre denn, wenn mein Mieter mit Auto eine Delle ins Nachbarauto dengelt?

Nehmen wir mal an, der Eigentümer des Nachbarstellplatzes klingelt bei mir und sagt: "Mein Auto hat eine Delle und ich denke, das war der Wagen auf ihrem Stellplatz!" Dann würde ich meinen Mieter anrufen und ihm sagen: "Der Eigentümer des Nachbarstellplatzes meint, Sie hätten eine Delle in sein Auto gemacht!" Aber der antwortet: "Nö, war ich nicht!"

Und dann? Inwiefern bin ich in der Sache drin? Vielleicht ist auch die Vermietung an einen Autobesitzer nicht so locker-flockig, wie gedacht

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P.S.

Antwort von Strudelteigteilchen am 29.05.2019, 14:54 Uhr

Ich traf gestern Abend noch den Nachbarn, der die ganze Sache ins Rollen gebracht hat, indem er fragte, ob er sein Radl neben meines auf meinen Stellplatz stellen dürfte. Den kenne ich ganz gut, wir duzen uns, unsere Kinder waren in der gleichen Klasse der Grundschule, ich habe ihm auch schon mal den Computer repariert und er mir das Fahrrad. Nachbarn halt.

Er meinte, er würde das viel weniger offiziell aufziehen, einfach "von Nachbar zu Nachbar", ohne großartige Verträge oder so. Er wüßte schon mindestens zwei weitere Nachbarn/Bekannte, die froh wären, ihre Fahrräder nicht jeden Morgen aus dem Verhau im Fahrradkeller rausfieseln zu müssen. Denen bräuchte ich nur zu sagen: "Paßt scho, Ihr könnt Eure Radl da hinstellen, ich habe nix dagegen. Und wenn Ihr mir dafür hin und wieder einen Zehner in den Kasten werft, bin ich nicht böse!"

Das würde seiner Meinung nach die Haftungs- und Vertragsfragen lösen, allerdings meiner Meinung nach neue im Steuerrecht aufwerfen ;-).

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Beweisen kann man sowas nie und Du haftest sicher nicht

Antwort von Ellert am 29.05.2019, 20:09 Uhr

Aber bei einem Auto könnte es nur der gewesen sein,stehen da 5 Räder halt nicht.
haften musst Du da sicher nicht wenn einer der da steht das kaputtmacht

dagmar

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Re: P.S.

Antwort von lilly1211 am 29.05.2019, 21:30 Uhr

Also für die Auto frage kann ich dir versichern dass du null haftest für was auch immer dein Mieter anstellt. Und wenn er das ganze Haus explodieren lässt.

Für das radl gilt sicher das gleiche.

Du kannst ja verlangen dass jeder radl absteller ne haftpflicht hat. Ist üblich bei Mietverhältnisses.

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Re: Beweisen kann man sowas nie und Du haftest sicher nicht

Antwort von Strudelteigteilchen am 29.05.2019, 21:49 Uhr

Das stimmt ja nicht, daß es nur er gewesen sein kann. Vielleicht war er mit dem Auto im Urlaub und jemand hat sich einfach auf den freien Platz gestellt. Oder er hat den Platz einem Bekannten zur Verfügung gestellt. Oder es ist gar nicht in der Garage passiert sondern ganz woanders und der Nachbarstellplatzbesitzer hat es erst zu Hause gesehen.

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Re: P.S.

Antwort von Strudelteigteilchen am 29.05.2019, 21:50 Uhr

Das denke ich auch.

Ich bin mal gespannt, was die HV sagt.

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und drum

Antwort von Ellert am 29.05.2019, 22:17 Uhr

wenn der Geschädigte keinen Beweis hat nutzt ihm die Bermutung nichts-
mein Auto hat rechts und links diverse Spuren und keiner wars gewesen-
ärgerlich aber lässt sich auch nicht ändern.

Aber wie wolltest Du es praktisch machen
Radständer aus Metall dass die auch echt gut stehen ? Dann könnte man sie wenigstens da festmachen und Diebe hätten es schwerer

dagmar

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Re: Darf ich meinen Garagenplatz "zweckentfremden"?

Antwort von Silvia3 am 29.05.2019, 23:44 Uhr

Ich denke mal, dass wir da die falschen Ansprechpartner sind. Euer Haus hat mit Sicherheit eine Hausverwaltung. Diese kann dir eine verbindliche Auskunft geben.

Silvia

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