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Elterngeld 2. Kind - können wirklich nur 14 Monate ausgeklammert werden?

Elterngeld 2. Kind - können wirklich nur 14 Monate ausgeklammert werden?

NbKfm

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Hallo zusammen,  leider bekomme ich immer unterschiedliche Rückmeldung zu meiner Frage.  Werden tatsächlich nur max. 14 Monate für die Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind ausgeklammert?  Mein Fall:  Mein erstes Kind wurde am 30.11.23 geboren und ich war bis zum 30.09.2025 in der Elternzeit und habe bis dahin Elterngeld Plus bezogen. Ich habe seit dem 1.10.25 wieder gearbeitet und mein 2. Kind kommt am im Juli.26. Welche Monate werden für die Elterngeld Berechnung berücksichtigt? Oktober 2025 - Mai 2026? Dann fehlen noch 4 Monate, um die 12 Kalender Monate zu vervollständigen. Werden dann 4 Monate vor dem Mutterschutz des 1. Kindes herangezogen oder sind es tatsächlich dann 4x 0€, weil ich Elterngeld plus bekommen habe? Gilt nicht:  Eine Begrenzung der Ausklammerung auf 14 Monate ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Die 14-Monats-Grenze betrifft ausschließlich die Bezugsdauer von Elterngeld, nicht jedoch die Ausklammerung von Monaten bei der Einkommensermittlung für ein weiteres Kind? Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich:) Über eine Rückmeldung wäre ich dankbar!


85kathali

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Antwort auf Beitrag von NbKfm

Ja, in dem  Fall wären es noch vier Monate, die mit 0 Euro eingerechnet werden. Falls du im Juni noch ein paar Tage arbeitest, kannst du beantragen, dass der Juni noch mit rein genommen wird für die Elterngeldberechnung. Mutterschaftsgeld zählt nicht, aber die Tage, an denen du noch Gehalt bekommen hast. Dann wäre das kein 0 Monat. Theoretisch kannst du auch noch teilweise auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten und länger arbeiten und so die Summe erhöhen.