hallo_welt
Hallo zusammen, ich erwarte im April 2026 ein Baby und werde daher im nächsten Jahr Elterngeld beantragen. Meine Frage bezieht sich nicht auf die Berechnung des Elterngeldes, sondern auf die Einkommensgrenze, ab der man keinen Anspruch mehr hat. Es besteht die Möglichkeit, dass ich im maßgeblichen Vorjahr (2025) knapp über dieser Grenze liege. Das erfahre ich aber erst sicher, wenn ich meinen Einkommensteuerbescheid für 2025 vom Finanzamt bekomme. Muss meine Steuererklärung für 2025 deswegen schon sehr früh abgegeben werden – z. B. direkt Anfang Januar –, damit der Bescheid rechtzeitig vorliegt und ich weiß, ob ich überhaupt antragsberechtigt bin? Oder gibt es dafür bestimmte Fristen oder andere Nachweise, sodass der Steuerbescheid nicht unbedingt schon vor März/April vorliegen muss? Vielen Dank für eure Einschätzung!
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