Elternforum Finanzen, Recht und Versicherung

Schwanger in der Elternzeit

Schwanger in der Elternzeit

Lucie18

Beitrag melden

Hallo ihr Lieben,  Ich bin derzeit mit unserem 2. Wunder schwanger, allerdings befindet ich mich noch in Elternzeit. Dazu habe ich ein paar Fragen.    Meine Elternzeit endet im April und im Juni kommt das zweite Kind zur Welt. Dazwischen liegen genau 8 Wochen.    Muss ich für 2 Wochen Urlaub nehmen, bevor ich in den Mutterschutz gehen kann?  Welche Leistungen kann ich vorher schon beantragen?    Wie sieht es mit dem Geschwisterbonus aus? Wie und wo kann ich ihn beantragen?    Ganz lieben Dank für eure Hilfe, bin für jede Antwort dankbar!   


misses-cat

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lucie18

Um die meisten Fragen zu beantworten muss man wissen wie alt dein erstes Kind ist und wie lange du in Elternzeit warst Zu deiner Frage wegen der zwei Wochen zwischen Elternzeit und neuen Mutterschutz, entweder du verlängerst wenn noch möglich die Elternzeit , nimmst Urlaub oder gehst arbeiten.


misses-cat

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lucie18

Ach so mit dem Geschwisterbonus den beantragst du automatisch mit dem neuen Elterngeld da wirst du nach älteren Geschwistern gefragt 


JoMiNa

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lucie18

Welche Leistungen möchtest du denn "vorher" beantragen? Mutterschutzgeld bekommst du, wenn du deinem AG den Nachweis vom Frauenarzt einreichst, das müsstest du von deiner ersten Schwangerschaft kennen. Elterngeld kannst du erst nach der Geburt beantragen. Und genau, für den Geschwisterbonus musst du einfach den Elterngeldantrag korrekt ausfüllen und dort dein erstes Kind angeben. Kindergeld kannst du auch erst nach der Geburt beantragen. Wenn du befürchtest, dass es dann finanziell eng wird, schau am besten, ob es bei euch ein Beratungsangebot vor Ort gibt. Bei uns gibt es vom Landkreis z.B. eine Elterngeldberatung. Dort kann berechnet werden, wie viel Elterngeld du bei Kind 2 bekommen wirst. Du kannst aber auch erstmal deine Daten in einen Online-Rechner eingeben. Für die 2 Wochen bis zum neuen Mutterschutz wäre Urlaub eine gute Option. Wenn du für die zwei Wochen auf der Arbeit erscheinst, bringt das weder deinem AG noch dir etwas. Hast du denn so viele Urlaubstage noch übrig? Bedenke, dass der AG den Urlaub genehmigen muss. Also unbedingt mit dem AG vorher abstimmen. Wenn Du Urlaub nimmst, erhältst du in der Zeit dein Gehalt vor Kind 1. Elternzeit verlängern geht auch, wenn du noch welche übrig hast. Da musst du ggf. Fristen beachten. In der Zeit würdest du dann aber nichts verdienen. 


Lucie18

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von JoMiNa

Hallo, vielen Dank für deine ausführliche Nachricht!