DeBu
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine kurze Frage und würde mich freuen, falls Sie mir mit einer Info helfen könnten. Meine Frau & ich bekommen 2026 ein Regenbogenbaby. Aktueller ET 24.07.2026 Ich habe in 12/25 einen Steuerklassenwechsel zur EG Optimierung beantragt. Aber leider den falschen... Meine Frau sollte in die 3 kam aber in die 5. Mein Fehler... Heute haben wir das korrigiert und ab Februar läuft Sie dann in die 3 und ich in die 5. Meine Frau hat dann ab Februar bis zur Geburt die Klasse 3 = 5 Monate + Geburtsmonat. 1 Monat 01/26 die Klasse 5. Davor waren wir beide in der 4. Sie hatte dann im Bemessungszeitraum 3 Steuerklassen, durch meine Unachtsamkeit. Das EG wird dann - falls alles nach Plan läuft - mit der Klasse 4 berechnet, oder? Bringt hier eine Ausklammerung beim Antrag etwas? Meine Frau ist als Erzieherin bereits im Besch.verbot. Oder der kleine Regenbogen kommt ab 01.08.26 Das würde den Bemessungszeitraum verlängern. Ich hoffe ich habe alles korrekt und verständlich formuliert. Danke für Ihre Mühe und Zeit!
Den Geburtstermin beeinflussen können sie nicht. Monate mit Mutterschutz werden bei der Berechnung zum EG ausgeklammert. Somit fließen voraussichtlich die Monate Juni 2025 bis Mai 2026 in die Berechnung ein. Das wären 1 Monat Steuerklasse 5, 5 Monate Steuerklasse 3 und 6 Monate Steuerklasse 4. Somit sollte Steuerklasse 4 genommen werden.
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