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Wohngeld - Bürgschaft ?

Wohngeld - Bürgschaft ?

Ellert

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Guten Morgen, nachdem Kind eine Weiterbildungsstelle endlich gefunden hat muss sie dorthin auch umziehen denn der Weg tgl ist dauerhaft nicht zu machen von der Studentenwohnung aus. Der neue Ort incl Einzugsbereich ist leider deutlich teurer. Die "Entschädigung" wie ich es nenne (denn Lohn wäre lächerlich dazu zu sagen) reicht für Essen und Sprit, niemals fürs Wohnen. Kein Vermieter wird ohne Bürgschaft von uns Eltern für die Miete einen Vertrag machen, aktuell ist der Markt bescheiden und auch nichts in Sicht. Wenn wir für die Miete nun bürgen würden - wäre das bei einem Wohngeldantrag dann hinderlich ? Hätte man da mit 24 überhaupt Chancen oder sind wir rechtlich ( moralisch ist eine andere Seite) hier bis 25 noch unterhaltspflichtig ? Hatte das jemand von Euch mit den Kindern schon mal, neben den Psychologen haben ja auch die Mediziner nach der Approbation kaum Verdienst in der Weiterbildung...da hilft das neue System uns auch nicht weiter.


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hallo Dagmar, ich schreibe das jetzt, obwohl das nicht die Antwort auf deine Frage ist, aber eine Bürgschaft der Eltern ist rechtlich nicht wirksam, weil es, wenn auch eine Kaution gestellt wird, eine Übersicherung darstellen würde, die das Mietrecht nicht zulässt. Viele Grüße Mehtab


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Bei der Studentenwohnung wollte der Vermieter für die Miete eine Bürgschaft haben - war bei den Mädels scheinbar fast überall so denn die hatten ja alle kein Einkommen.. Ich vermute dass das auch dieses mal so werden wird, gerade da der Markt extrem ausgedünnt ist


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja, die Unterschrift könnt ihr getrost geben, weil sie eh unwirksam ist. Vermieter, die sich nicht auskennen, verlangen eine Bürgschaft, die anderen lassen die Eltern direkt den Mietvertrag unterschreiben, was für die Landeshauptstadt München dann gleich ein Indiz dafür ist, dass die Eltern in München einen Zweitwohnsitz haben.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Genau und wegen des Wohnsitzes wären wir dann raus, das wird ja richtig teuer mit der Zweitwohnungssteuer. Und dann gibt es schon mal keinerlei Wohngeld wenn der Mietvertrag auf beide läuft. Ist ja nicht so dass man die Kinder nicht finanziell unterstützt aber manches hat auch Grenzen. Wenn Wohngeld zustünde soll sie das auch beantragen, meine hat immerhin eine 0,8 Stelle, andere bekamen nur eine 0,5 - bei 1000.- brutto Vollzeitvergütung in der Weiterbildung kann man da niemals überleben. Typisch aber auch,man schafft neue Studienkonzepte aber denkt nicht weiter dazu auch Stellen einzurichten,also müssen die sich die Stellen  aufteilen wenn sie überhaupt welche finden.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Ist ja unsinnig diese Steuer zu zahlen. Und die soll sich das Kind ummelden? Indem es dann einen Untermietvertrag mit den Eltern macht? Wer handhabt das so? Ich kenne keinen. Üblich ist Kaution und die Bürgschaft. Klar geht das rechtlich nicht, aber es hilft als Druckmittel.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Caot

Bei uns wollte der (sehr erfahrene) Vermieter auch keine Bürgschaft, dafür aber die Unterschrift der Eltern. Es haben sowohl mein Mann als auch meine Tochter unterschrieben, die allerdings zu diesem Zeitpunkt auch noch minderjährig war. Dass wir damit gleich einen Zweitwohnsitz begründen, war mir nicht klar. Zum Glück hat das niemanden interessiert.


Caot

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Sinnvoll wäre eine WG zu suchen. Keine eigene Wohnung. Eine WG mit Untermietvertrag oder halt einen MV für das Zimmer plus Mitbenutzung Küche ...... Für den Fall das sie berechtigt wäre, Studentenwohnheim. Mein Kind wohnt im Studentenwohnheim ohne Bürgschaft. Alle die ich um uns herum kenne, alle Mitbewohner:innen, auch ohne Bürgschaft. Bei eigener Wohnung seid ihr halt Bürgen. Es ist ja nur auf dem Papier. Rechtlich gültig ist das nicht so richtig, aber das kann man klären wenn das Instrument eingesetzt werden würde. 


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Caot

In der Ecke gibt es keine Studenten, sie ist ja schon fertig mit dem Master. Das ist irgendwo im Norgendwo und dennoch kaum was zu bekommen und wenn dann teuer Wie gesgat, mir gehts eher ob zu bürgen verhindert Wohngeldanspruch zu haben


Sue_Ellen

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Antwort auf Beitrag von Ellert

ich kann mir nicht vorstellen, dass sie anspruch auf wohngeld hat, deswegen, wenn ihr einen vermieter findet, der sie mit bürgschaft nimmt, los!  


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Sue_Ellen

Wenn kein Wohngeld, was dann, Bürgegeld ? Sind ca 600 netto wenn ich mich nicht verrechnet habe im Monat, da gilt ja kein Mindeslohn Wir hatten ja versucht was hier zu finden dass sie wieder heim zieht aber da ist nichts zu machen, aufs Wohngeld hat mich ne andere Mutter gebracht deren Tochter nur eine 0,6er Stelle gefunden hat und ja noch viel weniger dann raus hat


Sue_Ellen

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Antwort auf Beitrag von Ellert

ich meine, dass ihr noch unterhaltspflichtig seid, denn die stelle nach master ernährt sie nicht, deswegen noch quasi ausbildung....   ansonsten stimme ich mehtab zu.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Sue_Ellen

  Aber auch typisch, Kindergeld weg aber Unterhaltspflicht 🥴 bis 25 könnte das sein, ist aber kein Jahr mehr  man kann fast schon froh sein dass der AG die teuren Weiterbildungskurse wohl mit sponsert 


Sue_Ellen

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Antwort auf Beitrag von Ellert

kann sie nicht noch einen minijob annehmen? das wären dann nochmal 500€ drauf? 0,8 bedeutet ja auch mehr zeit oder?


Silvia3

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Schonmal bei wg-gesucht.de und Kleinanzeigen.de geschaut? Es gibt immer mal wieder Leute, die aus den verschiedensten Gründen ein Zimmer vermieten wollen.  


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Suchen wir überall schon dreizimmer gibt's in Maßen, kleine Wohnungen nicht 


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hat sie die Wohnung schon? Ich würde einfach einen Antrag auf Wohngeld stellen und kann mir nicht vorstellen, dass eure Bürgschaft sich da mindernd auswirkt. Sie erhält ja kein Geld von euch und die Bürgschaft muss ja nicht im Mietvertrag stehen. Habt ihr euch den Wohngeldantrag schon angeschaut? Wird da überhaupt nach einer Bürgschaft gefragt? Wenn nicht, dann gehe ich davon aus, dass eure ohnehin unwirksame Bürgschaft nicht relevant ist.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Danke -  nein noch gibt's keine Wohnung, sie muss tgl ca 100 km fahren von der Studentenbude - ist aber keine Dauerlösung und wäre eh teurer als umzuziehen und mehr Miete zu zahlen.öffentliche fahren auch nicht. Ist eben ländlich, kann man sich in einer Großstadt schwer vorstellen. 


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich würde mir jetzt sämtliche Anträge für soziale Leistungen (Wohn- Bürgergeld ...) besorgen. Entweder steht drauf, welche Leistung vorrangig gewährt wird, dann würde ich diese, ansonsten alle beantragen, aber ohne Wohnung kann sie auch kein Wohngeld beantragen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

logisch - nur wenn das halt im Weg wäre mit der Bürgschaft würde ich versuchen drumrumzukommen. Wobei ich alle Vermieter verstehe die nach Sicherheit streben, nichts ist schlimmer als einen Mieter zu haben der dann nicht zahlt.


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Wäre eure Tochter denn überhaupt Wohngeldberechtigt? Beim Medizinstudium zählt das praktische Jahr noch zum Studium und damit wäre man theoretisch Bafög berechtigt. Also fällt Wohngeld weg und entweder sind die Eltern in der Pflicht, wenn sie die Einkommensgerenzen beim Bafög überschrittten werden oder Bafög kann aufstockend bis zum Höchstbetrag bezogen werden. Das muss dann zum Lebensunterhalt reichen. Selbst wenn es beim Studium Deiner Tochter nicht so ist, gibt es auch ein Mindesteinkommen, das da sein muss, um Wohngeld zu beantragen. Ich glaube so grob Bürgergeldsatz + Krankenversicherung + Warmmiete muss monatlich eingenommen werden. Da sonst Bürgergeld beantragt werden muss.