Ellert
Guten Morgen, nachdem Kind eine Weiterbildungsstelle endlich gefunden hat muss sie dorthin auch umziehen denn der Weg tgl ist dauerhaft nicht zu machen von der Studentenwohnung aus. Der neue Ort incl Einzugsbereich ist leider deutlich teurer. Die "Entschädigung" wie ich es nenne (denn Lohn wäre lächerlich dazu zu sagen) reicht für Essen und Sprit, niemals fürs Wohnen. Kein Vermieter wird ohne Bürgschaft von uns Eltern für die Miete einen Vertrag machen, aktuell ist der Markt bescheiden und auch nichts in Sicht. Wenn wir für die Miete nun bürgen würden - wäre das bei einem Wohngeldantrag dann hinderlich ? Hätte man da mit 24 überhaupt Chancen oder sind wir rechtlich ( moralisch ist eine andere Seite) hier bis 25 noch unterhaltspflichtig ? Hatte das jemand von Euch mit den Kindern schon mal, neben den Psychologen haben ja auch die Mediziner nach der Approbation kaum Verdienst in der Weiterbildung...da hilft das neue System uns auch nicht weiter.
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