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Gekündigt nach Elternzeit - schon wieder. Tipps?

Gekündigt nach Elternzeit - schon wieder. Tipps?

natalie_92

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Hallo zusammen!   ich habe ein Deja-vu erlebt und bin echt -wie man sagt - auf Krawall gebürstet, weil ich dieses Mal klagen will.  Ich war seit April 2024 in Mutterschutz und dann Elternzeit, welche am 5.7.Endet. Vor 2 Wochen wurde mir mitgeteilt, dass ich gekündigt werde, obwohl im April 2025 es noch hieß "Ja klar wir freuen uns, dass du wieder kommst" und es wurde mir meine Stelle zugesagt-mit den Stundenanzahl, was ich jetzt arbeiten konnte (meine Tochter geht ab August in Kita und jetzt ist sie noch zuhause, deswegen konnte ich nur stundenweise arbeiten).   Wieso habe ich Deja-vu? Weil ich genauso gekündigt wurde, wo ich erstes mal in Elternzeit war. Damals hat mir aber meine Chefin dies 3 Monate vorher gesagt und wir haben am Ende Aufhebungsvertrag unterschrieben, wi ich gar keine Nachteile hatte und auch nicht mehr arbeiten musste (sie hat mir noch Geld als Gehalt gezahlt, aber gearbeitet habe ich nicht mehr). Ich habe dort 8 Jahren gerarbeitet und Nachhinein war meine Chefin noch ziemlich menschlich. Jetzt ist es aber ganz anders: mein jetzt Ex-Chef hat mich damals darum gebetet, dass ich nicht länger als 1 Jahr in Elternzeit gehe, er hat mich gebetet, dass ich bitte stundenweise ab Juli wieder arbeite (sonnst wäre ich für 2 Jahre weg), weil sie meine Stelle nicht besetzen und auf mich warten. Auf einmal muss er mich kündigen und hat meine Kündigung so erklärt, als ob Firma kurz vor Pleite steht. Und auf einmal vor ein paar Tagen schrieb er mir wirklich ganz dreist, dass er mir am 1.7 meine Kündigung abgeben will (ich bin aber noch bis 5.7 in Elternzeit) - er wollte mir diese erstmal direkt nach Hause bringen, und dann ich ab 7.7 wieder in Büro kommen MUSS, weil er es keine Homeoffice - Option gibt. Also ich MUSS noch ganze 1.5 Monate dann arbeiten obwohl er wirklich weiß, dass mein Kind noch zuhause ist und dass ich im August meine Tochter noch eingewöhnen muss. Und dazu habe ich noch meinen älteren Sohn zuhause, der Ferien in Kita hat. Und dazu kommt noch dass er mir noch schreibt, dass ich UNMÖGLICHE Option für meine Arbeitsstunden angeboten habe und sie so oder so damit nicht einverstanden wären (obwohl sie im April einverstanden waren😅, keine hatte was dagegen damals und es wurde direkt zugesagt). Also er schiebt jetzt die ganze Schuld auf mich zu. Habt ihr welche Tipps für mich? Eigentlich darf er mich nicht kündigen weil ich ja noch in Elternzeit bin, auch wenn er am 1.7 mir diese abgibt, bin ich ja noch in Elternzeit. Mein Mann meinte er will mich zu einem Aufhebungsvertrag "zwingen", allerdings diese mache ich nur, wenn ich keine Nachteile habe (wie damals beim ersten Mal). Wenn mein ex Chef aber damit nicht einverstanden ist, werde ich einfach nicht mehr kommen und mich krankschreiben lassen / Urlaub nehmen.  Ich will aber wirklich zu einem Anwalt gehen, weil ich mir komplett verarscht vorkomme. Komplett. Besonders dass mir meine Kündigung schriftlich noch vor Ende meine Elternzeit gegeben wird 🤦🏼‍♀️


Ellert

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Antwort auf Beitrag von natalie_92

Ich würde jetzt schon zum Anwalt gehen und das Ganze sachlich vortragen. Der kennt ja auch wirklich jede Frist Ich kenne es bisher so dass der Arbeitsvertrag ja dann wieder auflebt nach Elternzeit wie er war, stunden- und arbeitszeittechnisch. Du hast doch einen Mann der die Eingewöhnung übernehmen könnte und die Kita-Ferien ? Ausstehenden Urlaub darfst Du ja so oder so nehmen vor Ende, krankschreiben ohne krank zu sein wegen Kinderbetreuung  macht angreiffbar, sowas würde ich gerade bei einer anstehenden Klage vermeiden.


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von natalie_92

ich verstehe die geplante vorgehensweise nicht wirklich. die ez ist zuende aber du wolltest trotzdem 2 monate lang nur stundenweise von zu hause aus arbeiten? warum hast du dann nicht länger ez genommen? das hätte dir die option gegeben die anzahl der stunden zwischen 0-32 nach bedarf (z.b. eingewöhnung geht schneller/dauert länger) anzupassen, und der kündigungsschutz wäre länger gewesen. du hast ja sowieso eine "irreguläre" ez genommen, dann wäre es auf die 2 monate doch auch nicht mehr angekommen? alternativ rate ich oft dazu 2 jahre anzumelden denn dann kann man notfalls auch noch verlängern. so wie du das geplant hast hast du dir die option ohne not verschenkt. wie war denn die stundenanpassung nach der ez vertraglich vereinbart? vorübergehend oder als dauerhafte anpassung des av? sind die vereinbarungen vom april 25 irgendwie schriftlich festgehalten worden? hast du vor der ez vz gearbeitet? grundsätzlich kann dir der ag frühestens am 6.7. kündigen wenn du noch bis 5.7. in ez bist. wenn die kündigung vorher erfolgt solltest du unbedingt zeitnah (!!! wg. fristen!!) einen ra aufsuchen. eine ho-option muss der ag nicht anbieten wenn es nicht schriftlich vereinbart ist, er ist weisungsberechtigt diesbezüglich. wenn du deine möglichen arbeitszeiten vor dem 6.4. schriftlich (!!!) angeboten hast hätte der ag bis 5.6. reagieren müssen, sonst gelten die zeiten als akzeptiert. ich habe den subjektiven eindruck ihr seid das beide etwas hemdsärmelig angegangen, kann das sein? da hast du aus der erfahrung wohl nicht gelernt. was deinen ag natürlich nicht dazu berechtigt ungesetzliche dinge zu tun. aber der an sitzt im zweifel immer am kürzeren hebel, deswegen hätte es in deinem ureigenen interesse sein müssen dich vorher darüber zu informieren was dir zusteht und wie du deine rechte optimieren kannst. eine krankschreibung halte ich für gefährlich, damit spielst du im zweifel dem ag in die hände. drück deinem mann das baby in die hand, gehe ins büro und stelle deine arbeitskraft demonstrativ zur verfügung. dann kann der ag dir gar nichts. noch eine kleine, etwas fiese idee: hast du noch ez vom 1. kind? jetzt nehmen! mit anmeldung der ez gibt es kündigungsschutz. du könntest also heute noch ez anmelden ab dem 29.9. wenn dein 1. kind schon 3 ist bzw. ab dem 25.8.  wenn dein 1. kind unter 3 ist. in beiden fällen hättest du aber sofortigen kündigungsschutz. schlimmstenfalls müsstest du dann ab dem 6.7. bis zum 29.9. bzw. 25.8. deinen alten vertrag komplett erfüllen, bekämst aber auch das entsprechende gehalt. wenn vom 1. kind noch genug ez übrig ist bis april 2026 kannst danach noch die restliche ez von k2 dranhängen und hättest zeit gewonnen für die verhandlungen mit dem ag und die suche nach einem neuen arbeitsplatz. und du hättest deinem ag ein schnippchen geschlagen - das wäre es mir ja schon wert ;-)


Ani123

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Antwort auf Beitrag von natalie_92

Gibt es Schriftverkehr dazu, wo der Arbeitgeber die vereinbarten Arbeitsstunden zusitmmt? Wenn nein müssen sie nachweisen, dass er es getan hat. Sollte das nur mündlich und ohne die Anwesenheit weiterer Personen erfolgt sein wird es schwierig.  Haben Sie schriftlich einen Antrag gestellt mit den gewünschten Zeiten und Homeoffice? Hat der Arbeitgeber das schriftlich abgelehnt? Wenn nein gilt der Antrag nach einer Frist automatisch als genehmigt. Erkundigen Sie sich, wie die Fristen dazu sind.  E-Mailverkehr zählt nicht als Schriftverkehr.  Ich gehe davon aus, dass sie nicht TZ in EZ arbeiten wollten. Da wäre die Frist für einen Antrag 4 Wochen gewesen. Danach wäre er automatisch wie gestellt genehmigt gewesen.  Sie wollten ab dem 5.7. arbeiten obwohl sie keine Kinderbetreuung haben? Ich gehe davon aus, dass ihr Arbeitgeber Kenntnis darüber hat, dass sie keine Betreuung haben. Die Betreuung hätten sie haben müssen. Wie wolltern sie mit 2 Kindern arbeiten? Für die Eingewöhnungszeit hätten sie Urlaub nehmen müssen. Ihr Arbeitgeber muss nicht die Arbeitszeiten dafür anpassen, damit sie die Kinderbetreuung bewältigen können.  Es kann sein, dass ihr Arbeitgeber das ausnutzt. Er weiß, dass sie keine Kinderbetreuung haben und deswegen nicht arbeiten können. Daher fordert er von ihnen, dass sie ins Büro kommen, was sie wegen fehlender Kinderbetreuung nicht können. Das widerrum ist ihr Problem. Sie hätten sich rechtzeitig darum kümmern, EZ verlängern oder Urlaub nehmen müssen. Ihr Arbeitgeber hat sogar die Möglichkeit deswegen Schadensersatz zu fordern, weil sie vorsätzlich nicht arbeiten können.  Dass ihr Arbeitgeber ihnen kündigen möchte ist blöd. Besteht die Möglichkeit am 1.7. außer Haus zu sein? Damit trifft er bei persönlciher Übergabe niemanden an. Oder sie verweigern die Annahme, was sie dürfen. Wichtig sind Zeugen welche beweisen, dass sie die Annahme verweigert haben. Allerdings kann ihr Arbeitgeber die Kündigung dann in den Briefkasten werfen und vor Gericht fordern, dass die Zeugen das bestätigen. Der 1.7. ist zu früh für eine Kündigung, womit gute Chancen bestehen, das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten. Aber ihr Arbeitgeber kann zu einem späteren Zeitpunkt (5.7.) fristgerecht kündigen und wenn er darlegen kann, dass das rechtens ist, wird es schwer sein, dagegen vorzugehen. Besonders, weil er das Argument der fehlenden Kinderbetreuung auch noch hat.  Was sie machen können? Sie gehen ab dem 5.7. arbeiten. Sollte ihr Arbeitgeber ihnen da die Kündigung aushändigen darf er es. Sie suchen einen Rechtsanwalt auf (was sie auch machen sollten, wenn die Kündigung vorher eingeht). Zeitgleich müssen sie weiter arbeiten, weil es sonst Arbeitsverweigerung ist. Krankschreiben lassen wegen fehlender Kinderbetreuung geht nicht. Plötzlich krank sein, weil die Kündigung eingegangen ist, ist möglich, aber nur, so lange weiterhin eine Kinderbetreuung vorhanden ist. Sollte ihr Arbeitgeber herausfinden, dass das nicht der Fall ist, ist das Betrug. Er kann den Verdacht auch der Krankenkasse melden, welche das prüft.  Solten sie ab dem 5.7. nicht arbeiten können wegen fehlender Kinderbetreuung bleibt ihnen nur die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag zu fordern (und der sollte ab da an greifen bzw. nach ihrem Resturlaub, insofern ihr Arbeitgber dem zustimmt). Selber kündigen geht auch. Achten Sie dabei auf die Fristen.  EZ verlängern geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Unter Einhaltung der Frist können sie auch EZ vom 1. oder 2. Kind nehmen. Allerdings müssten sie dann auch vom 5.7. bis Beginn EZ arbeiten. Ihr Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet kurzfristig Urlaub zu genehmigen. Auch vor einer Kündigung muss er es nicht. Der Urlaub wird dann ausgezahlt.  Sie können sich auch jetzt schon rechtlich beraten lassen um zu erfahren, ob eine Klage überhaupt Erfolg hätte. Ich habe da meine Zweifel.  Beim mächsten Mal vielleicht doch mindestens 2 Jahre EZ nehmen. In der Zeit kann bis zu 32 Wochenstunden TZ in EZ gearbeitet werden. Eine Ablehnung muss der Arbeitgber begründen. Sie können auch TZ in Ez bei einem anderen Arbeitgeber tätig sein, insofern ihr Hauptarbeitgeber dem zustimmt. Zudem können sie ohne Zustimmung ihres Arbeitgeber die EZ verlängern.