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Kindkrankgeld

Kindkrankgeld

Carina_86

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Hallo zusammen, ich arbeite 25 stunde pro Woche im Baugewerbe mit Festgehalt.  Kann mir jemand sagen, wie hier das Kinkrankgeld berechnet wird? Also vom Betrieb das an die KK gemeldet wird. Mir wurde gesagt, dass im Baugewerbe mit pauschal 30 Tagen pro Monat sowie anteiliges Urlaubs-/Feiertagsgeld gerechnet wird. Somit müsste ich doch jeden Monat den gleichen Tagessatz fürs Kindkrankgeld haben. Meine Tagessätze variieren jedoch um bis zu 30 € was mir nicht einleuchtet bei Festgehalt. Vielen Dank schon mal und LG


JoMiNa

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Antwort auf Beitrag von Carina_86

Ich arbeite nicht im Baugewerbe, aber Teilzeit. Ich kenne es auch so, ein Kindkranktag mit 1/30 des Monatsgehalts gemeldet wird. Das gilt für alle Branchen. Was meinst du denn genau, dass deine Tagessätze variieren, aber du hast ein Festgehalt? Vielleicht rufst du mal deine Krankenkasse an und lässt dir die Berechnung anhand deiner konkreten Zahlen erklären.


Carina_86

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Antwort auf Beitrag von JoMiNa

Hallo, danke für deine Antwort. Ich meine damit, dass manchmal bspw. 40€ an die Krankenkasse gemeldet wird und im nächsten Monat dann 70€- jeweils pro Tag. Die Krankenkasse meint, ich muss das mit dem Arbeitgeber klären und da bin ich grad mit unserer Lohnbuchhaltung in Kontakt. Diese hat mir mitgeteilt, dass egal wieviel Tage der Monat hat, pauschal mit 30 gerechnet wird. Wie du es auch geschrieben hast. Umso weniger verstehe ich dann, dass immer unterschiedliche Tagessätze bei gleichbleibendem Gehalt an die KK gemeldet werden. Und seit ich der Lohnbuchhaltung diese Frage gestellt habe, bekomme ich keine Antwort mehr.


JoMiNa

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Antwort auf Beitrag von JoMiNa

Dafür habe ich spontan auch keine Erklärung. Wenn du zum Beispiel ein Festgehalt von 3000 Euro im Monat hast, dann müsste jeden Monat ein Tagessatz von 100 Euro gemeldet werden. Sowohl im Februar (28 Tage) als auch im März (31 Tage). Ich denke, die Personalstelle sollte dir  das erklären. So genau kenne ich mich nicht im Detail aus. Aber mit Baubranche dürfte das nichts zu tun haben, wenn über das ganze Jahr angestellt bist und keine Saisonarbeit o.ä. vereinbart ist.


Piccadilly

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Antwort auf Beitrag von Carina_86

Ich habe im Netz das hier gefunden: "Für die Berechnung des Kinderkrankengeldes ist ihr tägliches Nettogehalt entscheidend." Ich verstehe das so: Manchmal hat man ja 20 Arbeitstage im Monat, manchmal 22..... Und die Krankenkasse rechnet nach diesen Tagen und nicht jeden Monat gleich. Wenn Du also im Monat 20 Arbeitstage hast dann hast Du ja theoretisch an dem Tag mehr verdient als wenn Du 22 Arbeitstage hast.


Carina_86

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Antwort auf Beitrag von Piccadilly

Hallo und danke für deine Antwort. Es geht eigentlich gar nicht um das Geld der KK, sondern das ausfallende Gehalt, welches vom Betrieb an die KK gemeldet wird. Hier wird im Baugewerbe wohl mit durschnittlich 30 Tage Monaten gerechnet und da ich Festgehalt bekomme, ist es mir ein Rästel warum die Tagessätze dann um bis zu 40€ differenzieren. LG