Neolienchen
Die Rechtsanwälting Sandra Maria Runge teilte gerade eine wichtige Entscheidung, bei einer Kündigung sollte man sich die Schwangerschaft sofort von einem Arzt bestätigen lassen. Ein Schwangerschaftstest reicht nicht aus um die Kündigung gerichtlich anzufechten. Referenz siehe Bild
Das ist jetzt aber keine neue Erkenntnis. ... der Arzt bestätigt das bei einer bestimmten Person zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Schwangerschaft vorgelegen hat ... ein Schwangerschaftstest sagt doch nur, dass im Urin Schwangerschaftshormone vorhanden sind/waren (nicht wann der Test gemacht wurde, oder wer überhaupt schwanger ist)
Das ist, sorry , nix neues.
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