Michael1991
Hallo zusammen, unsere Tochter ist am 08.08. geboren, und ich kämpfe mich gerade durch den Dschungel der Formulare – wir lieben Bürokratismus. 😉 Beim Elterngeldantrag wird nach dem Zeitraum der Elternzeit gefragt. Bei meiner Freundin sind das insgesamt zwei Jahre. Sie möchte jedoch nach einem Jahr wieder in Teilzeit arbeiten, verzichtet in dieser Zeit aber komplett auf Elterngeldzahlungen. Im Antrag muss man wohl auch angeben, ob und wie viel man während der Elternzeit arbeitet – und dafür zusätzliche Unterlagen einreichen. Meine Fragen: Muss man überhaupt angeben, dass man in der Elternzeit arbeitet, wenn in dieser Zeit kein Elterngeld bezogen wird? Falls ja: Was genau muss dort eingetragen werden und welche Unterlagen werden benötigt? Ich bin gerade etwas überfragt und freue mich über Tipps oder Erfahrungen. Viele Grüße Michael
Beim Elterngeldantrag kommt es eigentlich nur darauf an, ob während dem Bezug von Elterngeld gearbeitet wird. Wenn sie direkt im Anschluss an das Elterngeld arbeiten möchte, müsst ihr euch nochmal genau informieren, nicht, dass sie nachher wegen ein paar Tagen etwas zurückzahlen muss. Wenn sie aber z. B. bis 07.08.2026 EG bekommt, und erst ab 01.09.2026 arbeitet, ist das kein Problem. Gib doch einfach genau die Daten, die geplant sind, an. Wenn es bisher nur eine Idee ist, und nichts genaues vereinbart wurde, kann man das auch erstmal frei lassen und bei Bedarf nachträglich bei der Elterngeldstelle melden. Lies am besten auch genau nach, was genau gefragt ist. Meist gibt es auch Hinweise oder Erklärungen zu jeder Frage, da einfach nachschauen.
EG und EZ sind zwei Sachen. 1) Wenn sie während des EG-Bezuges arbeiten müssen sie das der EG-Stelle melden. Da das nicht geplant ist sollte angegeben werden in welchem Zeitraum EG bezogen wird. Basis-EG kann ein Elternteil max. 12 Monate beziehen. Um EG beziehen zu können müssen mind. 2 Monate Basis-EG bezogen werden. Davon dürfen beide Elternteile nur 1 Monat gemeinsam Basis-EG beziehen. Wenn ein Elternteil Basis-EG und der andere EGplus bezieht ist das zeitgleich möglich. 2) EZ kann jedes Elternteil 3 Jahre bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen. Wenn mind. 2 Jahre EZ gemeldet wird kann ohne Zustimmung des Arbeitgebers um das 3. Jahr EZ verlängert werden. Wenn in der 1. Meldung weniger als 2 Jahre EZ gemeldet wird kann vor dem 2. Geburtstag nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verlängert werden. Während der EZ kann bis zu 32 Wochenstunden TZ in EZ gearbeitet werden. Somit ist es möglich, dass in ihrem Fall die Kindesmutter TZ in EZ arbeitet. Sie muss das bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Dieser kann das nur mit Begründung ablehnen. Das Recht z. B. auf Wunscharbeitszeiten hat sie nicht. Mit Zustimmung des Arbeitgebers könnte sie auch TZ in EZ bei einem anderen Arbeitgeber tätig sein. Wichtig ist, dass es einen Zusatzvertrag gibt wo u. a. TZ in EZ drin steht, die Laufzeit, die Wochenstunden und, insofern der Arbeitgeber zustimmt, auch die Wunscharbeitszeiten. Ohne den Zusatz TZ in EZ wäre es ein regulärer Vertrag und der Akte Vertrag würde aufgehoben werden.
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