hallo_welt
Hallo zusammen, ich bin derzeit schwanger und erwarte im April 2026 ein Kind. Ich habe ein paar Fragen zum Thema Elterngeld und Krankenversicherung: 1. Soweit ich weiß, darf das zu versteuernde Einkommen (nicht das Bruttoeinkommen) für den Bezug von Elterngeld nicht über 175.000 € liegen. Dieser Wert wird ja aus der Steuererklärung des Vorjahres ermittelt – also in meinem Fall aus dem Jahr 2025. Nun habe ich im Jahr 2025 eine Abfindung von meinem ehemaligen Arbeitgeber erhalten. Meine Frage: Wird diese Abfindung bei der Berechnung der Einkommensgrenze von 175.000 € berücksichtigt? Mir ist klar, dass sie für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes nicht zählt, aber wie sieht es mit der Einkommensgrenze aus? 2. Falls die Abfindung tatsächlich mitzählt, hätte ich ja keinen Anspruch auf Elterngeld, weil unser Einkommen über der Grenze liegt. Bedeutet das, dass ich während der Elternzeit gar kein Einkommen hätte? Und müsste ich in dieser Zeit meine Krankenversicherung selbst bezahlen? 3. Angenommen, ich nehme nur 7 Monate Elternzeit und kehre danach wieder in meinen Job zurück: Habe ich dann weiterhin Mutterschutz bzw. besonderen Kündigungsschutz, oder könnte mich mein Arbeitgeber z. B. aus Leistungsgründen kündigen? Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe!
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