Elternforum Finanzen, Recht und Versicherung

Fragen zu Elterngeld-Grenze, Abfindung und Krankenversicherung

Fragen zu Elterngeld-Grenze, Abfindung und Krankenversicherung

hallo_welt

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Hallo zusammen, ich bin derzeit schwanger und erwarte im April 2026 ein Kind. Ich habe ein paar Fragen zum Thema Elterngeld und Krankenversicherung: 1. Soweit ich weiß, darf das zu versteuernde Einkommen (nicht das Bruttoeinkommen) für den Bezug von Elterngeld nicht über 175.000 € liegen. Dieser Wert wird ja aus der Steuererklärung des Vorjahres ermittelt – also in meinem Fall aus dem Jahr 2025. Nun habe ich im Jahr 2025 eine Abfindung von meinem ehemaligen Arbeitgeber erhalten. Meine Frage: Wird diese Abfindung bei der Berechnung der Einkommensgrenze von 175.000 € berücksichtigt? Mir ist klar, dass sie für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes nicht zählt, aber wie sieht es mit der Einkommensgrenze aus? 2. Falls die Abfindung tatsächlich mitzählt, hätte ich ja keinen Anspruch auf Elterngeld, weil unser Einkommen über der Grenze liegt. Bedeutet das, dass ich während der Elternzeit gar kein Einkommen hätte? Und müsste ich in dieser Zeit meine Krankenversicherung selbst bezahlen? 3. Angenommen, ich nehme nur 7 Monate Elternzeit und kehre danach wieder in meinen Job zurück: Habe ich dann weiterhin Mutterschutz bzw. besonderen Kündigungsschutz, oder könnte mich mein Arbeitgeber z. B. aus Leistungsgründen kündigen? Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe!


JoMiNa

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Antwort auf Beitrag von hallo_welt

Mit der Einkommensgrenze kenne ich mich nicht aus. Soweit ich weiß, zählt aber die Zahl vom Steuerbescheid. Krankenversicherung: Wie bist du denn aktuell versichert, gesetzlich oder privat? Gesetzlich freiwillig? Bist du verheiratet?  Zum Kündigungsschutz: Du kannst in Elternzeit bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Dann hast du besonderen Kündigungsschutz aufgrund der Elternzeit. Wenn die Elternzeit zu Ende ist, dann gibt es da auch keinen besonderen Schutz, egal wie alt dein Kind ist. Es gibt höchstens die soziale Komponente, die bei betriebsbedingten Kündigungen berücksichtigt wird.


hallo_welt

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Antwort auf Beitrag von hallo_welt

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin derzeit gesetzlich krankenversichert und verheiratet. Außerdem ist mir die Definition von "Elternzeit" nicht ganz klar. Zählt das erste Jahr nach der Geburt als Elternzeit oder ist es einfach nur die Zeit, in der man nicht arbeitet?


JoMiNa

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Antwort auf Beitrag von hallo_welt

Gesetzlich versichert - da ist man normalerweise die komplette Elternzeit beitragsfrei versichert. Ruf doch einfach bei deiner KK an. Ansonsten kommt eventuell die Familienversicherung bei deinem Mann in Frage, falls er auch in einer gesetzlichen KK ist. Elternzeit ist der Zeitraum, den du deinem Arbeitgeber als Elternzeit meldest. Du hast max. 3 Jahre und legst den Zeitraum selbst fest. Diesen teilst du deinem Arbeitgeber mit. Du musst dich beim ersten Antrag für die ersten 2 Jahre festlegen. Danach kannst du verlängern, oder auch nochmal einen Zeitabschnitt beantragen. Da muss man Fristen und bestimmte Dinge beachten. Am besten zunächst auf den Seiten des Familienministeriums informieren, und im Zweifel oder bei komplizierten Fällen eine individuelle Beratung. Wird bei uns von Gemeinde/Landkreis (?) kostenlos angeboten, musst dich mal bei euch erkundigen.


hallo_welt

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Antwort auf Beitrag von JoMiNa

Vielen Dank nochmal für all die Informationen. Jetzt ist vieles klarer für mich. Ich werde mich beim Familienministerium weiter informieren.