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Mietrecht

Mietrecht

_zweizahn_

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Hallo, ich habe eine Mietrechtsfrage. Vielleicht kennt sich ja jemand aus. Wir wohnen zur Miete in einem MFH, Vermieter ist eine Privatperson (wohnt aktuell im EU-Ausland). Eigentlich lief alles gut, bis der Vermieter seit Februar nicht mehr erreichbar ist. Alle Kontaktaufnahmen (E-Mail, Telefon, Einschreiben mit eigenhändigem Rückschein) liefen ins Leere. Es scheint nicht so zu sein, dass der Vermieter aus irgendwelchen Gründen verhindert wäre, sonden, dass kein Interesse besteht, sich zu kümmern. Die Miete fließt ja... Es gibt Mängel an der Wohnung, die behoben werden müssten. Am schlimmsten ist der Balkon, der unbedingt repariert werden muss, da große Sicherheitsbedenken bestehen. Der Balkon ist wichtig für uns, weil wir keinen Garten haben und im DG wohnen, wo es im Sommer fix 30 Grad werden. Wir wollen noch einen Brief mit Terminsetzung hinschicken. Die Frage ist jetzt, ob jemand weiß, wie es sich verhält, wenn man den Balkon wg. Gefahr selbst reparieren lässt. Das kann ich sicher machen lassen, aber es ist nicht  mein Haus. Deshalb will ich natürlich auch nicht die Kosten tragen, die der Vermieter bezahlen muss, um das Haus sicher zu machen (wenn der Balkon abstürzt, kann nichts gutes bei rauskommen). Kann man die Kosten von der Miete abziehen? Ich bezweifle stark, dass wenn ich die Rechnung an den Vermieter weiterleite bzw. gerne das Geld von ihm zurück hätte, er mir dieses zahlen würde. Die Miete ist mein einiziges Druckmittel. Und hier geht es um Sicherheitsmaßnahmen. Natrülich könnte ich die Miete wegen der Nichtnutzbarkeit des Balkons mindern...das beseitig aber noch keinen Schaden bzw. stellt die Sicherheit wieder her.


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von _zweizahn_

Da musst du dich an Fachleute wenden, z.B. vom Mieterschutzbund. Mietminderung bis der Schaden behoben ist und der Balkon wieder nutzbar ist, mehr kannst du m.E. nicht tun. Selbst reparieren auf keinen Fall .... dann könnt ihr den Balkon zwar nicht nutzten, dafür zahlt ihr ja aber auch weniger Miete.  


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von _zweizahn_

gehört eurem vm das ganze mfh oder nur eure whg? wenn dem vm das ganze haus gehört ist ja wahrscheinlich nicht nur eure whg mangelhaft denn dann wird er sich nicht nur um eure whg nicht kümmern. dann solltet ihr euch zusammentun und gemeinsam zum mieterbund gehen. wenn ihm nur die eine whg gehört muss es eine weg geben die ein intrinsisches interesse am balkon hat, denn die fassade ist gemeinschaftseigentum und wenn der balkon abstürzt ist die gesamte weg in der haftung. beirat kontaktieren, dann sollen die ihren mit-eigentümer mal unter druck setzen. in beiden fällen gibt es häufig eine hausverwaltung. die auch kontaktieren.


_zweizahn_

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Antwort auf Beitrag von WonderWoman

Das ganze Haus gehört dem Vermieter. Es gibt keine Hausverwaltung, denn die Abrechnungen hat der Vermieter (bekam das Haus vom geschiedenen Ehepartner nach der Trennung, Exmann war vom Fach, hat alles selber gemanaget) bisher immer gemacht. Kleine Reparaturen hat der Exmann immer selber ausgeführt, ansonsten wurde halt ein Handwerker beauftragt. Da der Exmann schon älter ist und auch selber versucht, irgendwie Kontakt aufzunehmen und dabei keinen Erfolg hat, ist auch dies eine Sackgasse. Wir tun uns gerade mit einer Familie zusammen. Die dritte Mitpartei hat kein Interesse. Denen ist das egal (verbringt den Sommer im Schrebergarten, also unwichtig). Wie denken ja, die Person hat kein Interesse, was zu tun. Vielleicht will sie auch damit erreichen, dass wir ausziehen, damit das Haus verkauft werden kann? Problem: wir wohnen seit 20 Jahren hier und fühlen uns wohl.


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von _zweizahn_

Wer die Musik bestellt, zahlt sie auch. Sprich wenn du eine Reparatur beauftragst, musst du auch die Rechnung zahlen.  Mietminderung ist da euer einzigstes Druckmittel. Vielleicht steckt ja auch kein böser Wille des VM dahinter - gesundheitlich verhindert (Krankenhaus, Reha, Kur) ist ja auch eine Variante.


_zweizahn_

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Antwort auf Beitrag von KielSprotte

Wenn ich eine Schönheitsreparatur will, dann sehe ich den Spruch mit der Musik und der Bezahlung völlig ein. Darum gehts aber nicht. Es geht um eine Gefahrenabwehr.  Es besteht seit Februar kein Kontakt. Es wird auf nichts reagiert. Aber das Einschreiben wurde persönlich in Empfang genommen. Die Unterschrift ist sehr speziell - kann man erkennen, dass es die Person war. Also nix Reha oder Kur.   Des weiteren gibt es Hausverwaltungen. Die hätte man beauftragen können, alles zu regeln. Für mich gilt hier eher der Spruch "Eigentum verpflichtet". Man kann nicht einfach die Miete ziehen (auf das Haus laufen keinerlei Finanzierungen mehr) und sich dann komplett verflüchtigen. Sollten wir die Sicherung der Balkons aus eigener Tasche finanzieren müssen, dann würden wir nochmals mit Frist ankündigen, dass wir das mit der Miete verrechnen. Außerdem werden wir einen Anwalt einschalten.  Wenn es hier nicht so schön wäre und die Miete so in Ordnung wäre, wie sie ist, würden wir uns leichter tun, das, was wir haben, hier aufzugeben. Aber es geht hakt auch nicht, wenn es der Vermieter verkommen lässt. Bisher hat es ja auch funktioniert.      


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von _zweizahn_

Also ist innerhalb von 3 Monaten die Substanz so verkommen, dass plötzlich das halbe Haus zusammen stürzt.......