Mamamaus97
Hallo ihr Lieben, ich habe eine Frage: Grundlage der EG Berechnung ist ja ausschliesslich das "Steuerpflichtige Einkommen". Ich muss für 2024 eine Steuererklärung machen, da ich die letzten drei Monate (10-12/24) Mutterschaftsgeld bekommen habe. Ich würde mein steuerpflichtiges Einkommen durch eine Steuererklärung nochmal stark reduzieren können (wegen GdB-Pauschbetrag, Alleinerziehenden-Pauschbetrag, erhöhte Werbungskosten...). Bedeutet das dann aber, dass auch mein Elterngeld neu berechnet wird mit dem steuerpflichtigen Einkommen, welches vom Finanzamt via Steuerbescheid festgesetzt wurde als Ausgangsbasis? Ich bedanke mich bei euch für eure Antworten und wünsche euch einen schönen Tag! LG, mamamaus97 🫶🏻
1. Mutterschaftsgeld, das was du von der Krankenkasse bekommen hast (nicht die Aufstockung über das Gehalt), erhöht nicht dein steuerpflichtiges Einkommen. Das ist steuerfrei. 2. Das EG berechnet sich vom durchschnittlichen Netto-Einkommen der letzten 12 Monate. Pauschbeträge, Werbungskosten und Co. vermindern dein steuerpflichtiges Einkommen nicht (=Brutto), sondern lediglich die Steuerlast auf dieses Einkommen (= Netto). Wenn diese Abzüge bei der EG-Berechnung nicht ausreichend berücksichtigt wurden, würde ich als erstes mal dort nachfragen und ggf. einen Widerspruch einlegen.
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