Mamamaus97
Hallo ihr Lieben, ich habe eine Frage: Grundlage der EG Berechnung ist ja ausschliesslich das "Steuerpflichtige Einkommen". Ich muss für 2024 eine Steuererklärung machen, da ich die letzten drei Monate (10-12/24) Mutterschaftsgeld bekommen habe. Ich würde mein steuerpflichtiges Einkommen durch eine Steuererklärung nochmal stark reduzieren können (wegen GdB-Pauschbetrag, Alleinerziehenden-Pauschbetrag, erhöhte Werbungskosten...). Bedeutet das dann aber, dass auch mein Elterngeld neu berechnet wird mit dem steuerpflichtigen Einkommen, welches vom Finanzamt via Steuerbescheid festgesetzt wurde als Ausgangsbasis? Ich bedanke mich bei euch für eure Antworten und wünsche euch einen schönen Tag! LG, mamamaus97 🫶🏻
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