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Testament

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Gritt50

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Wenn man ein Testament macht, kann man darin seine Eltern enterben ? Die würden ja eigentlich den Pflichtteil bekommen. Mein Kind wird eine Immobilie erben, ist selbst noch unverheiratet, und hat keine Kinder. Zum leiblichen Vater bestand nie wirklicher Kontakt, der Unterhalt musste immer eingeklagt werden. Das der Umgang von Seiten des Vaters, sowie seine Zahlungsmoral immer sehr schwierig gewesen ist, lässt sich belegen. Im schlimmsten Falle ( der hoffentlich nicht eintritt ) würde der Vater ja auch erben, und das möchte mein Kind unter gar keinen Umständen. Lässt sich das überhaupt mittels Testament verhindern ?   LG Gritt


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Gritt50

Nein am Pflichtteil kommt man nicht vorbei. Man kann nur VOR dem Erbfall gestalten, z.B. über Schenkung.  Ein Testament ist nicht das geeignete Mittel um familiere Konflikte auszutragen. Sollte es tatsächlich wahrscheinlich sein, das dein Sohn vor dem Vater verstirbt, fände ich es schade, wenn diese familiären Konflikte ungelöst bleiben.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Gritt50

Nein, durch das Testament kann dein Kind nur den Erbteil des Vaters auf den Pflichtteil reduzieren. Den Pflichtteil kann man normalerweise nicht verhindern. Sobald dein Kind selbst mal Kinder hat, ist der Vater allerdings raus.


zweizwerge

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Es ist also sinnvoll, ein Testament zu machen, eben damit nur der Pflichtteil rauskommt. Und auch diesen muss der Vater ggf,. einklagen, wenn der Sohn in seinem Testament schreibt, dass er den Vater enterbt und jemand anderes (solanger er keine Kinder hat) alles erhalten soll. Testament kann man ggf. am Amtsgericht des Wohnortes hinterlegen.


KKM

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Antwort auf Beitrag von Gritt50

Dein Kind wird ja die Immobilie von Dir erben. Das kann man durch ein notarielles Vorerbe / Nacherbe von der gesetzlichen Erbfolge ausnehmen. Wenn Dein Kind stirbt, geht die Immobilie dann an Deine Verwandten zurück.   Vom selbst erworbenen Vermögen kann Dein Kind den Vater nur auf den Pflichtteil setzen. Stimmt der Vater zu, kann er notariell zu 100 % enterbt werden.   Haben wir beides in der Familie getan.