Tarantin0
Hallo zusammen, ich arbeite bei einer ganz kleinen Firma in Teilzeit (15 Std./Woche neben dem Studium) und bin auch die erste schwangere Mitarbeiterin, die es in dem relativ jungen Betrieb je gab. Ich stehe jetzt kurz vor dem ET (08.04.2026), habe also das Mutterschaftsgeld Teil 1 schon vor einigen Wochen von der Krankenkasse bekommen und bin offiziell seit dem 25. Februar im Mutterschutz (tatsächlich habe ich freiwillig den Februar noch zu Ende gearbeitet um ein Projekt fertigzustellen). Ich habe seit Beginn des Mutterschutzes nicht mehr aufs Konto geschaut, weshalb mir erst gestern aufgefallen ist, dass ich sowohl für Februar als auch für März das volle Gehalt vom Arbeitgeber überwiesen bekommen habe. Ist das richtig so? Ich habe ja so jetzt das volle Gehalt plus das Geld von der Krankenkasse bekommen, was ja insgesamt sogar wesentlich mehr ist als mein durchschnittliches Netto Gehalt. Ich kenne mich auf dem Gebiet leider gar nicht aus, aber ich dachte eigentlich, dass der Arbeitgeber nur die Differenz zahlt zwischen dem Geld von der Krankenkasse und dem üblichen Netto Lohn? Bekommt der Arbeitgeber da eine Info von der Krankenkasse über die Summe oder hätte meine Chefin sich das selbst ausrechnen müssen? Muss ich das zu viel gezahlte Geld zurück zahlen und, falls sie es nicht wieder haben will, könnte das negative Auswirkungen auf meine Steuererklärung nächstes Jahr haben? Leider finde ich im Netz nicht wirklich was zu diesem spezifischen Fall. Viele Grüße!
Ja genau - du bekommst von der Krankenkasse Mutterschutzgeld und die Differenz zum Netto vom AG. Wenn es eine ganz kleine Firma ist, würde ich vermuten, dass ein Steuerberater eure Abrechnungen erstellt - und wenn der vielleicht keine Info erhalten hat, ist es zur falschen Abrechnung gekommen. Fairerweise - denn du willst nach der EZ wahrscheinlich wieder dort einsteigen - solltest du deinen AG darauf hinweisen und dann wird der wahrscheinlich eine Korrektur veranlassen.
Super, danke für die Antwort. Ich war mir so unsicher, weil die Infos aus dem Netz teilweise widersprüchlich waren. Dann rufe ich meine Chefin heute gleich mal an und kläre das. Viele Grüße!
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschutz Entgelt vom Arbeitgeber
- Elterngeld 2. Kind - können wirklich nur 14 Monate ausgeklammert werden?
- Elterngeld Nachzahlung bei bürgergeld und minijob?
- Angst vor Bürgergeld
- Steuerklassenwechsel Elterngeld
- Elternzeit mit 6jährigen Kind - wann zustimmungspflichtig?
- Ausgesteuert und schwanger
- Elterngeld trotz das der Ehepartner in der Insolvenz ist
- UPDATE zur Wohngeld Frage... mit Kopfschütteln über unsere Systeme
- Schwanger in der Elternzeit