Fischstäbchen
Achtung, erwas länger, nehmt es mir bitte nicht übel. Ich brauche mal euer Rechts-Schwarmwissen, vielleicht ist ja auch jemand "vom Fach" dabei. Folgende Situation: Hr. K., Nachbar, hat in den 90ern ein Teil seines Grundstückes verkauft. Dieses ist bebaut worden und wir haben es vor einigen Jahren gekauft. Auf dem Grundstück befindet sich an der Grenze eine Mauer, an welcher ein Handlauf befestigt ist. Sie steht an seiner Auffahrt (Zugang des Nachbarn für sein Grundstück, er nutzt auch den Handlauf, wenn er die Auffahrt hoch und runter läuft). Die Mauer stand so mit dem Handlauf auch schon vor der Teilung der Grundstücke da. Nun gehört die Mauer zum größten Teil uns, also so die ersten 5-6 m, der Rest ihm. Der Handlauf ist auch seiner. Es gibt keine Eintragung im Grundbuch bzgl dessen, dass sein Handlauf an unserer Mauer befestigt ist. Was uns auch eigentlich egal ist, ABER: Die Mauer ist marode und der Nachbar touchiert sie gerne mit seinem Auto (aber so, dass Polizei sagt man kann nicht nachweisen, dass der Schaden an seinem Auto daher kommt; er ist Ü90, das ganze Auto besteht aus Schäden). Die Mauer hat kein Fundament und nun fängt auch die Verkleidung (Kunststein) an abzufallen. Wir haben für unseren Teil Mauer eigentlich keine Verwendung, sie stützt nichts ab, ist nur Grenze. Der Handlauf ist in die Mauer verschraubt, aber er lockert sich zunehmend (wir haben nochmal nachbefestigt, aber schwierig, wenn die Mauer marode). Einem Abriss unseres Teils der Mauer und somit einer Änderung der Befestigung des Handlaufes (er müsste sich dann Pfosten dafür stellen), stimmt der Nachbar nicht zu. Eine Sanierung ist sinnlos, da die Basis marode ist, in der Mauer ist eine bunte Mischung verbaut, alles sehr sandig, ständig Feuchtigkeit drin. Wir machen uns Sorgen. Die bröckelnde Verkleidung fällt in seine Einfahrt und könnte zu Personenschäden führen (natürlich kontrollieren wir und beseitigen, wenn etwas da liegt und flicken auch Löcher). Der Handlauf wird auch nicht mehr ewig halten; was, wenn dieser abreißt und jemand zu Schaden kommt? Wer haftet hier für was? Der Nachbar ist nicht gerade friedfertig, hat im Kopf das Grundstück nie verkauft und will immer mitmischen. Leider gab es auch schon einen Rechtsstreit (den er verloren hat, was ihn zusätzlich auf die Palme bringt).
Die Mauer könnt ihr abreißen, du hast als Eigentümer ja auch eine Sicherungspflicht. Der Nachbar hat sich kein Recht gesichert den Handlauf an der Mauer zu befestigen. Den montiert ihr vor dem Abriss ab / und legt ihn auf sein Grundstück. Pfosten auf eurem Grunstück müsst ihr auch nicht dulden, dass kann er ja uaf seine Seite setzten. Setzt ihn in Kenntniss über den Abriss und eine Frist, bis er den Handlauf ersetzt/rückbaut. Die Rechtslage ist da m.E. unzweifelhaft. Das wird sicher nicht ohne Konflikt mit dem Nachbar gehen, aber das Verhältnis scheint ja auch jetzt nicht so dolle ...