Mamiii1
Hallo zusammen, zur Zeit bin ich noch in EZ (bis Sept. 25), beziehe aber kein Elterngeld mehr. Ich arbeite seit einem Jahr auf Teilzeit in EZ bei einem anderen Arbeitgeber. Ich würde 6 Wochen bevor meine EZ ausläuft in den Mutterschutz gehen. (Beide Kids haben den gleichen ET mit 3 Jahren unterschied). Mein Teilzeitvertrag ist befristet bis meine Elternzeit ausläuft. Nun zu der Frage. Ich könnte ja meine EZ unterbrechen um in den Mutterschutz zu gehen. Müsste ich dafür bei dem Teilzeit Arbeitgeber kündigen? Würde ich dann die Mutterschutzleistungen von meinem Vollzeitjob (vor der ersten Geburt) wieder bekommen? Oder evtl gar keine Leistungen? Da ich zuletzt ja nur von dem TZ Job Gehalt bekommen habe und das Arbeitsverhältnis ja endet. Jemand Tipps was ich am Besten machen kann?! 🫣
Der befristet TZ-Vertrag läuft einfach aus, danach wirkt wieder der alte Vertrag. Für das EG zählt das Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburts, also wo du in TZ gearbeitet hast.
Sie beenden bei beiden Arbeitgebern die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes. Der TZ in EZ Vertrag endet damit. Der VZ-Vertrag lebt auf. Sie erhalten Mutterschaftsgeld in VZ. Das neue EG wird an den 12 Monatem vor Beginn des Mutterschutzes berechnet. Monate mit Mutterschutz (es reicht 1 Tagaus) werden ganz ausgeklammert. In ihrem Fall werden es vermutlich 10 Monate mit dem Gehalt von TZ in EZ sein und 2 Monate mit 0 € einfließen. Sollte das 1. Kind bei der Geburt des 2. Kindes noch unter 3 Jahre sein erhalten sie bis zu dessen 3. Geburtstag den Geschwisterbonus. Dieser beträgt 10 Prozent vom EG des 2. Kindes. Wenn sie erneut TZ in EZ bei einem anderem Arbeitgeber arbeiten möchten muss ihr Hauptarbeitgeber dem erneut zustimmen. Die Zustimmung vom 1. Kind hat da keine Gültigkeit. Ob ihr Arbeitgeber von TZ in EZ sie erneut so einstellt kann dieser frei entscheiden.
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