paluja
Ihr Lieben, ich bin seid gefuehlten 100 Jahren hier und habe jetzt doch mal wieder eine Frage. Mein Baby ist allerdings inzwischen 30 Jahre und lebt mit ihrem Mann in Berlin-Charlottenburg in einer sehr schoenen Altbauwohnung. Die beiden hatten eine Mietvertrag der auf 4 Jahre begrenzt war (Renovierung). Nun sind die 4 Jahre um und der Mieterverein hat einen Brief geschrieben, in dem er den Vermieter aufgefordert hat, dem Recht entsprechenend anzugeben, welche "Grundrissrenovierung" geplant ist, um die Rechtmaessigkeit der Befristung zu ueberpruefen. Die beiden haben nie eine Antwort bekommen.. Sie wollen jetzt ausziehen, aber der Vermieter besteht darauf, das die ganze riesige Wohnung gestrichen werden muss. Wohlgemerkt, sie ziehen aus wegen einer angeblichen Grundrissrenovierung.. GIbt es hier vielleicht Expertinnen, die uns helfen koennen? Wir zahlen natuerlich fuer professionellen Rat (wir Eltern leben in den USA und kennen in Berlin keine Rechtsanwaelte).. Vielen Dank!
Wenn der Mietvertrag befristet ist, dann ist er befristet. 4 Jahre mieten, das Ende war doch klar. Warum muss man da einen Grund begründen? Ehrlich gesagt verstehe ich das nicht. Die Wohnung streichen muss man nicht zwangsläufig. Wenn die Räume noch in Ordnung sind, muss man das nicht tun. Sei denn, sie sind farbig gestrichen, obwohl sie bei Übergabe weiß waren. Schaut doch nochmal was im Mv steht. Da sollte ja etwas zu Renovierung drin stehen.
Unsere Mietverträge waren da immer klar mit beim Einzug oder beim Auszug streichen. Befristungen waren bei unserem letzten schon schwierig, einfach so zulässig sind die nicht gewesen. Allerdings kann sich ja der Eigentümer überlegt haben bei den hohen Kosten keine Sanierung zu machen und statt dessen weiter zu vermieten, sprich sie hätten auch drin bleiben können oder verstehe ich das falsch - er äussert sich ja nicht dazu... Die Regelungen wie ich mich erinnere zu den Befristungen waren eher als Mieterschutz gedacht. Sind sie denn im Mieterschutzbund, die geben da sicher Auskunft was verlangt werden kann und was nicht.
wenn ich es richtig verstehe, ist das baby schon im mieterverein, sonst hätte der ja keine anfrage an den vermieter gestellt. wenn der vermieter das jetzt will, weil pläne geändert werden/wurden, dann werden sie nicht drum rum kommen. warum wird der mv nicht weiter tätig?
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