Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 27.05.2019, 14:52 Uhr

Darf ich meinen Garagenplatz zweckentfremden?

Nun ja, ob ich Mieter finde wäre dann ja mein Problem. Ich zwinge keinen, mir dafür Geld zu zahlen. Aber ein Nachbar hat bereits angefragt ;-).

Abschließbar ist die Garage durchaus, man braucht einen Schlüssel oder einen codierten Sender. Der Fahrradraum ist halt doppelt abgeschlossen - man muß entweder durch die (abgeschlossene) Garage oder durch die (abgeschlossene) Haustür und dann durch die (abgeschlossene) Tür zum Fahrradkeller.

In der Garage steht nicht nur mein Fahrrad. Einige Mieter/Eigentümer stellen ihre Fahrräder hinten an die Wand und dann das Auto davor. Ein Eigentümer hat kein Auto und parkt dort den Familienfuhrpark - vier Kinderräder, ein Babboe, zwei Erwachsenenräder, zwei Kettcars, zwei Bobbycars, eine Handvoll Roller. Das Problem wäre lediglich, daß ich FREMDE Fahrräder dort stehen hätte, und dafür auch Geld nehmen würde.

Zitat:
"Wäre es eine Garage sähe die Sache einfacher aus."
Den Satz verstehe ich nicht. Es IST doch eine Garage?

Andere Überlegung:
Manche Eigentümer haben ihren Stellplatz abgetrennt, also quasi einen Kasten drumherumgebaut mit einem extra abschließbaren Tor, und nutzen ihn als Garage-cum-zusätzliches-Kellerabteil. Wäre ja auch eine Option. Wenn ich zuverlässig fünf bis zehn Mieter finde, könnte sich das finanziell lohnen. Muß ich mir mal im Kopf herumgehen lassen

 
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