Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 27.05.2019, 17:16 Uhr

Darf ich meinen Garagenplatz zweckentfremden?

Aber das ist doch dann wieder zwischen dem Fahrradbesitzer und seiner Versicherung zu klären.

Sorry, aber so richtig hilfreich war das jetzt nicht. Mir geht es um das Rechtsverhältnis zwischen den Stellplatzmieter und mir bzw. zwischen der WEG und mir. Was der Mieter mit seiner Versicherung auskaspert ist mir wurscht. Es ist mir ja auch herzlich egal, ob der autobesitzende Stellplatzmieter von seiner Versicherung Rabatte bekommt, weil sein Auto in meiner Garage steht.

Für den Stellplatzmieter und seine Versicherung wäre ja u.U. auch ein Thema, was die Alternative ist. Viele lassen - wegen des überfüllten und schwer zugänglichen Fahrradkellers - ihre Radl vorm Haus stehen; im Freien, ganz ohne "Raum" und Türe. Auch das ist ja erlaubt. Wenn das Radl dort geklaut oder beschädigt wird, wäre das gegebenenfalls und je nach Versicherungsvertrag zwischen dem Radlbesitzer und seiner Versicherung zu klären. Ich als Miteigentümer der Stellfläche (die Zugangswege zu den Häusern sind Gemeinschaftseigentum) hätte damit nix zu tun.

Nochmal: Ich vermiete einen Stellplatz nicht an eine Person, sondern an - sagen wir mal - fünf mit der Vorgabe, daß diese dort nur ihre Fahrräder und nicht ihre Autos parken können. Was wäre jetzt der rechtliche Unterschied zu einer Vermietung an eine einzelne Person mit Auto? Was müßte ich bei einer solchen Vertragsgestaltung anders machen bzw. beachten? Müßte ich das mit der WEG abklären oder kann ich mit meinem Stellplatz machen, was ich will? Ganz simpel.

 
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