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von Leena  am 27.05.2019, 21:55 Uhr

Darf ich meinen Garagenplatz zweckentfremden?

Google mal nach "Garagenverordnung" und "Bayern".

So ganz eindeutig scheint es mir nicht zu sein - es ist zwar, anders als z.B. bei uns in Hessen, nicht generell verboten, etwas anderes als Kfz und Kfz-Zubehör in Garagen zu lagern. Hier die Erklärung der Stadt München: "Die Branddirektion hat nichts einzuwenden, wenn auf den Stellplätzen zusätzlich zu den Kraftfahrzeugen ein zum Fahrzeug gehörender Satz Reifen, ein Gepäckträger, ein Fahrrad oder ähnliches offen abgestellt werden, wenn andere geeignete Lagerräume (z.B. Kellerabteile o. ä.) fehlen.
Das Aufstellen von Schränken kann nicht toleriert werden..."

Aber da sind doch viele "Gummibegriffe" drin, an denen es scheitern könnte, vom "zusätzlich" zum Kfz bis zu "ein Fahrrad" und "wenn keine anderen geeigneten Lagerräume". Zumal der Parkplatz ja nicht mehr als Parkplatz für Kfz genutzt werden könnte, wenn er dauerhaft an x Fahrrad-Besitzer vermietet wäre. Und pro Mietobjekt muss ja eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen...

Ich würde sagen, Du könntest da in ein heftiges Wespennest stechen. (Haben die Mit-Eigentümer, die ihren Platz zum Kabuff umbaut haben, auch wirklich alles beachtet, was Brandschutz-Regeln besagen..? Wenn da jemand am Ende offiziell Kenntnis nehmen müsste, könnte das die nachbarschaftlichen Beziehungen nachhaltig beeinflussen.)

 
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