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Geschrieben von Grauzone am 27.02.2023, 15:46 Uhr

Aufarbeitung der Vorurteile gegen Ungeimpfte

Grundrechte sind keine Privilegien. Aber alle Grundrechte sind nach dem Willen des Gesetzgebers von 1949 von Natur einschränkbar (außer Art 1 GG) und von diesen möglichen Einschränkungen haben die Landesregierungen Gebrauch gemacht.

 
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