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Geschrieben von Yvo Möhrke am 11.01.2022, 15:56 Uhr

Still-Arbeitsverbot & Elterngeld für den Partner paralel

Hallo zusammen, ich und meine Freundin bekommen im April unser erstes Kind.
Meine Freundin ist derzeit schon im Arbeitsverbot und es könnte klappen, dass sie auch im Anschluss Still- Arbeitsverbot bekommen kann.
Nun haben wir uns gefragt, ob es möglich ist, dass ich die Eltern"Geld" Zeit (12 Monate) paralel in anspruch nehmen darf, so dass wir beide das erste Jahr nicht arbeiten müssen und beide demensprechen Geld bekommen.

Lieben Gruß, Yvo Möhrke

 
6 Antworten:

Re: Still-Arbeitsverbot & Elterngeld "für den Partner" paralel

Antwort von MamavonMia123 am 11.01.2022, 18:28 Uhr

Theoretisch möglich aber hoch gepokert.
Still BV ist sehr selten. Deine Frau müsste schon einen Job mit gefährlichen Chemikalien haben, die tatsächlich in die Muttermilch übergehen und ihr AG keine Chance ihr eine andere Aufgaben zuzuteilen.. ich könnte mir vorstellen, daß die Krankenkasse hier auch ziemlich genau prüft.
Auch kann es sein, dass das Stillen nicht funktioniert. Auch dann müsste deine Frau wieder sofort arbeiten.

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Re: Still-Arbeitsverbot & Elterngeld "für den Partner" paralel

Antwort von MamavonMia123 am 11.01.2022, 18:28 Uhr

Theoretisch möglich aber hoch gepokert.
Still BV ist sehr selten. Deine Frau müsste schon einen Job mit gefährlichen Chemikalien haben, die tatsächlich in die Muttermilch übergehen und ihr AG keine Chance ihr eine andere Aufgaben zuzuteilen.. ich könnte mir vorstellen, daß die Krankenkasse hier auch ziemlich genau prüft.
Auch kann es sein, dass das Stillen nicht funktioniert. Auch dann müsste deine Frau wieder sofort arbeiten.

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Re: Still-Arbeitsverbot & Elterngeld "für den Partner" paralel

Antwort von Felica am 11.01.2022, 20:44 Uhr

Hat sie ein Arbeitsverbot oder ein beschäftigungsverbot? Das wäre schon wichtig zu wissen .
Hat sie ein Arbeitsverbot, hat sie ja ein grundlegendes Problem.

Hat sie dagegen ein Beschäftigungsverbot, dann entscheidet das der AG ob er auch nach dem Mutterschutz eines gibt. Das ist aber nur in extrem wenigen berufen überhaupt Thema. Eigentlich müsstest du dann sogar EZ nehmen, denn deine Frau müsste in der Lage sein von einem Tag auf den nächsten arbeiten gehen zu können. Der AG kann es nämlich jederzeit widerrufen. Und deine Frau müsste regelmäßig nachweisen das es mit dem stillen klappt.

Aber wie bereits geschrieben, sie müsste einen Beruf haben bei der nachweislich eine Gefährdung der Milch stattfindet. Das trifft auf sehr wenige Berufe zu.

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Re: Still-Arbeitsverbot & Elterngeld "für den Partner" paralel

Antwort von Niniel88 am 14.01.2022, 9:29 Uhr

Wie die anderen schon schrieben, ist ein Still-BV recht selten, also informiert euch vorher sehr gut, inwiefern die Möglichkeit besteht.
Zu deiner Frage aber: Es spricht nichts dagegen, dass du Elterngeld beantragst. Du kannst 12 Monate nehmen und deine Frau muss 2 Monate für den Mutterschutz nach der Geburt (je nach Geburtstag können es auch 3 Monate sein, die deine Frau verbraucht, dann hättest du nur 11) nehmen.
Klappt es mit dem StillBV, da es einen alternativen Arbeitsplatz gibt oder das Stillen nicht funktioniert, so muss deine Frau nach dem Mutterschutz direkt wieder arbeiten, außer der AG ist sehr kulant.

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Re: Still-Arbeitsverbot & Elterngeld "für den Partner" paralel

Antwort von Yvo Möhrke am 14.01.2022, 17:58 Uhr

Sie würde ein Beschäftigungsverbot bekommen, ihr Arbeitgeber ist ihr sehr gut gesonnen und informiert sich zurzeit.
Es handelt sich um ein Infektionsrisiko im Pflegebereich (wo es tatsächlich schon Fälle gibt, die das Still- BV bekommen haben) vielen Dank für die Antworten.

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Re: Still-Arbeitsverbot & Elterngeld "für den Partner" paralel

Antwort von Niniel88 am 14.01.2022, 20:23 Uhr

In meinem letzten Abschnitt fehlt ein „nicht“

Nur noch eine Anmerkung dazu: ein coronabedingtes oder infektionsbedingtes BV in der Schwangerschaft ist wesentlich einfacher für den AG zu erteilen, da die Infektionen auf das Ungeborene übergehen können bzw. dieses direkt beeinflussen. Die wenigsten Erreger (wie auch SARS nicht) gehen aber in die Muttermilch über, sodass hier BV eher auf Grundlage von Chemikalien usw. erteilt werden, die über die Muttermilch aufgenommen werden.
Aber der AG wird sich da entsprechend absichern und kundig machen. Ich wünsch euch alles Gute :-)

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