Baby und Job

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Geschrieben von Mamiii2022 am 15.12.2021, 7:45 Uhr

Beschäftigungsverbot?

Hallo ihr lieben,

Ich wollte einmal evtl bei euch nachfragen ob mir jemand weiter helfen kann.

Und zwar bin ich noch ganz am Anfang der Schwangerschaft.

Ich arbeite als Vollzeitkraft 7 Stunden täglich 6 Tage die Woche in einem Kiosk (Zigaretten,Lotto,Zeitschriften etc...)
In diesen 7 Stunden bin ich alleine also ich habe keine Kollegen die wenn es mir nicht gut ginge ablösen könnten. Eine Liege ist nicht vorhanden. Sitzmöglichkeit wäre kein Problem aber ich könnte mich nicht in Ruhe einmal 10 Minute. Hinsetzen da wir ja laufenden Kundenverkehr haben.

Eine eigene Toilette haben wir auch nicht im Kiosk somit muss ich aufs Gemeinschaftsklo der Kunden von Kaufland.

Ich habe am 28.12. einen FA Termin und werde das dort natürlich auch erwähnen.

Denkt ihr die FÄ wird mich ins Berufsverbot schicken ?

Ich freue mich auf eure Erfahrungsberichte.

Viele Grüße

 
3 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von Pino am 15.12.2021, 8:15 Uhr

Soweit ich weiß, kann deine Gynäkologin dich nur auf Grund einer Diagnose ins individuelle BV schicken.
Was du beschreibst, ist ein unpassender Arbeitsplatz. Da muss dein Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung machen und dich entweder anders einsetzen oder ins betriebliche BV schicken.

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Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von 3wildehühner am 15.12.2021, 10:55 Uhr

Da es um die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes durch driven Arbeitgeber geht, darf dein Frauenarzt kein Beschäftigungsverbot aussprechen.
Dein Arbeitgeber ist zuständig. Er muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und entweder einen sicheren Arbeitsplatz schaffen oder dich ins Beschäftigungsverbot schicken.

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oder ersatztätigkeiten zuweisen!

Antwort von mellomania am 18.12.2021, 17:21 Uhr

wenn der arbeitsplatz nicht sicher gemacht werden kann, muss der AG prüfen, ob ersatztätigkeiten möglich sind. Tausch mit Kollegen, die andere Möglichkeiten haben etc. direkt BV geht nur, wenn das alles nicht möglich ist. ein Mitspracherecht hat man da im übrigen nicht. die gefährdungsbeurteilung muss der AG machen, der Gyn ist gänztlich raus, da es sich um die gegebenheiten am Arbeitsplatz handelt und nicht um eine medizinische Diagnose.

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