Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 10.11.2008, 15:41 Uhr

Kündigung

Hi,

eine Kündigung mit der Begründung Elternzeit ist niemals rechtens. Nach der Rückkehr aus der Elternzeit kann der AG aber wieder kündigen wie jedem anderen Arbeitnehmer auch - mit den ganz normalen Fristen und Gründen.

Leider gilt dabei auch oft: wo ein Wille, da auch ein Weg, d.h. wenn der AG den MA loswerden will, dann findet sich bestimmt eine Begründung für eine unbedingt notwendige betriebliche Umstrukturierung...

Ein wenig abfedern kann man das, indem man z.B. das erste Jahr komplett Elternzeit nimmt und sofort mit ankündigt, das 2. Jahr z. B. im Rahmen der Elternteilzeit auf die max. möglichen 30h zu reduzieren (das 2. Jahr dann unter der Bedingung der Bewilligung der TZ). Dann haben im 2. Jahr beide Parteien die Möglichkeit, sich wieder aneinander zu gewöhnen - bei gleichzeitig fortbestehendem Kündigungsschutz, da auch Elternteilzeit= Elternzeit. Ggf. kann man dann dieses Modell auch noch im 3. Jahr fortsetzen (7 Wochen Ankündigungsfrist vor Antritt), danach wird dann auch kein AG einem guten MA mehr kündigen wollen.

Gruß, Speedy

 
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