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Geschrieben von RS78 am 08.01.2008, 14:14 Uhr

Kündigungsfristen nach Elternzeit???

Hallo,

meine Tochter wird im Februar 2 Jahre alt und bis dahin bin ich im Erziehungsurlaub.
Vor der Erziehungszeit habe ich als Schwangerenvertretung vollzeit im Büro eines Getränkefachgroßhandels gearbeitet, habe aber einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. In der Zwischenzeit ist die Kollegin, die ich vertreten habe wieder da und im Prinzip ein Arbeitplatz zu wenig, um alle weitzubeschäftigen.
Aus diesem Grunde habe ich im November letzten Jahres um ein Gespräch mit meinen Arbeitgebern gebeten. Man stellte mir in Aussicht, dass ich mit hoher Wahrscheinlichkeit teilzeit (von mir so gewünscht) arbeiten könnte, (eine Kollegin geht wahrscheinlich auch Ende des Jahres in Rente). Chef und Chefin haben sich dann eine Woche Bedenkzeit erbeten und wollten sich dann bei mir melden.
Nachdem dies nicht passierte, rief ich gestern an und erhielt noch immer keine konkrete Aussage. Da ich nun mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Kündigung rechne, nun meine Frage: Gibt es Sonderkündigungsfristen nach der Elternzeit oder ist es nur der gängige eine Monat? Muss eine Sozialauswahl berücksichtigt werden: Wir haben drei Kinder, meine Kollegin nur eines, dafür gehört sie schon viel länger dem Betrieb an.
Die Firma ist eine kleinere Privatfirma, nicht tariflich gebunden.
In meinem Arbeitsvertrag steht zu den Kündigungsfristen nur der Verweis auf den § 2 Manteltarifvertrag des Getränkefachgroßhandels in Niedersachsen und Bremen vom 26. Juni 1989. (ansonsten wie gesagt absolut nicht tariflich gebunden)
Habe schon verzweifelt im Internet gesucht, leider kann ich besagten Manteltarifvertrag nicht finden. Hat jemand einen Tip, wo ich ihn finden könnte bzw. hat ihn jemand gar zu Hause?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!!!

Ricarda

 
2 Antworten:

Re: Kündigungsfristen nach Elternzeit???

Antwort von sechsfachmama am 08.01.2008, 21:11 Uhr

hm, schwierig, ich kann nur von mir selbst berichten, da ich keine Ahnung von den ganzen Vorschriften hab.
Ich war seit 1990 in einer Firma - seit 1994 im Erz.urlaub. Nun, 11/07 endete meine Erz.zeit.
Aufgrund meiner Betriebszugehörigkeit habe ich damit 6 Monate Kündigungsschutz (keine Gewerkschaft, Kleinbetrieb).
Mein Chef hat aber keine Arbeit mehr für mich, hätte mich also 6 Monate bezahlen müssen, ohne dass ich dafür etwas geleistet hätte.
Wir haben nach einer Kündigungsmöglichkeit gesucht und die einzigste war die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen - die schwere Arbeit an einen Arbeitsplatz kann ich nicht mehr tun.
Und an den Computerarbeitsplätzen hätte ich ja erstmal wieder Weiterbildung gebraucht, alle Plätze sind besetzt usw., also blieb nur die Möglichkeit, dass der Chef sagt: Wenn, dann hätte ich nur Arbeit an diesem einen Arbeitsplatz.
Ich musste zum Arzt, damit der mir bescheinigt, dass ich das nicht mehr tun kann und dadurch konnte er mich kündigen. Sonst wär es nicht gegangen.

Aber bei dir ist das ja alles anders.

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Re: Kündigungsfristen nach Elternzeit???

Antwort von RS78 am 09.01.2008, 10:48 Uhr

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antwort, ein bißchen anders ist es zwar bei mir schon, interessant ist es trotzdem. Bin mir nämlich nicht sicher, ob die Erziehungszeit mit zum "Arbeitsverhältnis" (so steht es im BGB) gehört, wenn ja würde sich meine Kündigungsfrist auch etwas verlängern. Bei dir scheint es jedenfalls so gewesen zu sein?!

Liebe Grüsse, Ricarda

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