Geschrieben von ChristianE am 17.02.2004, 20:55 Uhr |
@ Henni und Henriette
Hallo Henni und Henriette,
ich bin auch Lehrerin (Gymnasium in Niedersachsen) und in der 26. Woche. Ich arbeite noch bis zu den Osterferien, am 18. 4. fängt mein Mutterschutz an, am 19.4. ist der erste Tag nach den Osterferien. So weit, so praktisch. Ich wollte aber im Mai noch freiwillig mein Englisch Abi (P3-Kurs) selbst korrigieren und damit zum Abschluss bringen. Ich dachte immer, in den sechs Wochen vor der Geburt darf man arbeiten? Aber Henni schrieb ja unten vom absoluten Beschäftigungsverbot - ich dachte das wäre nur in den acht Wochen nach Entbindung? Wisst Ihr dazu noch was?
Alles Liebe,
Christiane
- @ Henni und Henriette - ChristianE 17.02.04, 20:55
- Re: @ Henni und Henriette - KarinF 17.02.04, 21:43
- Re: @ Henni und Henriette - Henriette 17.02.04, 21:49
- Das Beschäftigungsverbot gilt für Nicht-Lehrer nur NACH der Geburt. - Trini 18.02.04, 8:02
- Re: @ Henni und Henriette - tinai 18.02.04, 12:45
- PS. - tinai 18.02.04, 12:46
- Re: @ Henni und Henriette also... - Henni 18.02.04, 13:10