Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, bin auch dem Club der Schwangeren beigetreten und versuche mich, wie wohl alle erstgebärenden, super schlau zu machen ;-) Meine Frage : Kann ich den Erziehungsurlaub teilen, d.h. wenn ich nur 7 Monate nehme oder 13 Monate nehme, wird das dann der Gesamt-Elternzeit angerechnet oder nicht ? Ich wollte auf jeden Fall später, wenn der Zwerg in die Schule kommt noch 1 Jahr nehmen, aber was passiert wenn ich nur 7 Monate am Anfang nehmen mit den restlichen 15 Monaten ? Kann ich die dann auch irgendwann nehmen ? Danke für Eure Info, lg Claudia
o.T.
Hallo, also man hat den gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Die Elternzeit darf in bis zu vier gleiche Teile aufgeteilt werden. Fuer die ersten zwei Jahre muss man sich sofort verbindlich festlegen, das dritte Jahr kann auch nachtraeglich beantragt werden. Was Elternzeit nach dem dritten Geburtstag angeht, so ist das grundsaetzlich nur mit Zustimmung des AGs moeglich und betrifft einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten. LG Berit
Die letzten 10 Beiträge
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit
- Vollzeittätigkeit
- Hilfe
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Umschulung in der Elternzeit
- Tragling und Kita Start
- Legasthenie und Dyskalkulie- Ausbildung
- Tränende Augen bei Erkältung - Problem für Tagespflege