Geschrieben von Henni am 18.02.2004, 13:10 Uhr |
@ Henni und Henriette also...
Hallöchen
so ganz hab cih da auch keien ahnung..aber ich werde auch noch im mutterschutz wenn nötig in Mathe Prüfungen mündlich abnehmen..denn der prüfungszeiraum ist bis irgendwie 10.7 und mein Muscu beginnt am 7.7....wäre ja lächerlich, das NICHT machen zu dürfen..und für den schüler naklar ne katastrophe!!!
Auch werde cih die Abschluss party mit vorbereiten undundund..ich denek außer unterricht mache ich dann so lang es geht auch alles weiter...den unterricht mache ich schon aus PRINZIP nicht, damit ne Vertretung komemn kann...die der schulrat aber noch nciht genehmigen will*deridiot*...aber das sit ein anderes Thema...
Alles Gute!!
Henni
- @ Henni und Henriette - ChristianE 17.02.04, 20:55
- Re: @ Henni und Henriette - KarinF 17.02.04, 21:43
- Re: @ Henni und Henriette - Henriette 17.02.04, 21:49
- Das Beschäftigungsverbot gilt für Nicht-Lehrer nur NACH der Geburt. - Trini 18.02.04, 8:02
- Re: @ Henni und Henriette - tinai 18.02.04, 12:45
- PS. - tinai 18.02.04, 12:46
- Re: @ Henni und Henriette also... - Henni 18.02.04, 13:10