Geschrieben von KarinF am 17.02.2004, 21:43 Uhr |
@ Henni und Henriette
Mein Kenntnisstand ist auch der, daß die 6 Wochen freiwillig sind.
Ich bin freiberuflich tätig und habe noch bis 3 Wochen vor der Entbindung gearbeitet. Wäre ein Arbeitsverbot vorhanden gewesen, dann hätte ich als Freiberufler auch nicht gedurft.
Das war Juli 2003. Aber vielleicht gelten bei Beamten andere Regelungen???
Servus
Karin
Servus
Karin
- @ Henni und Henriette - ChristianE 17.02.04, 20:55
- Re: @ Henni und Henriette - KarinF 17.02.04, 21:43
- Re: @ Henni und Henriette - Henriette 17.02.04, 21:49
- Das Beschäftigungsverbot gilt für Nicht-Lehrer nur NACH der Geburt. - Trini 18.02.04, 8:02
- Re: @ Henni und Henriette - tinai 18.02.04, 12:45
- PS. - tinai 18.02.04, 12:46
- Re: @ Henni und Henriette also... - Henni 18.02.04, 13:10