Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Trini am 18.02.2004, 8:02 Uhr

Das Beschäftigungsverbot gilt für Nicht-Lehrer nur NACH der Geburt.

Kann mir nicht vorstellen, daß es für Lehrer anders ist.
Allerdings kriegt man dann auch "nur" sein Gehlat und nix extra.

Aber, ich (wenn ich denn Lehrerin wäre) würde sicher die Klausuren auch noch selbst korrigieren.

Trini

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.