Geschrieben von Trini am 18.02.2004, 8:02 Uhr |
Das Beschäftigungsverbot gilt für Nicht-Lehrer nur NACH der Geburt.
Kann mir nicht vorstellen, daß es für Lehrer anders ist.
Allerdings kriegt man dann auch "nur" sein Gehlat und nix extra.
Aber, ich (wenn ich denn Lehrerin wäre) würde sicher die Klausuren auch noch selbst korrigieren.
Trini
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- @ Henni und Henriette - ChristianE 17.02.04, 20:55
- Re: @ Henni und Henriette - KarinF 17.02.04, 21:43
- Re: @ Henni und Henriette - Henriette 17.02.04, 21:49
- Das Beschäftigungsverbot gilt für Nicht-Lehrer nur NACH der Geburt. - Trini 18.02.04, 8:02
- Re: @ Henni und Henriette - tinai 18.02.04, 12:45
- PS. - tinai 18.02.04, 12:46
- Re: @ Henni und Henriette also... - Henni 18.02.04, 13:10
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