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Geschrieben von ChristianE am 17.02.2004, 20:55 Uhr

@ Henni und Henriette

Hallo Henni und Henriette,

ich bin auch Lehrerin (Gymnasium in Niedersachsen) und in der 26. Woche. Ich arbeite noch bis zu den Osterferien, am 18. 4. fängt mein Mutterschutz an, am 19.4. ist der erste Tag nach den Osterferien. So weit, so praktisch. Ich wollte aber im Mai noch freiwillig mein Englisch Abi (P3-Kurs) selbst korrigieren und damit zum Abschluss bringen. Ich dachte immer, in den sechs Wochen vor der Geburt darf man arbeiten? Aber Henni schrieb ja unten vom absoluten Beschäftigungsverbot - ich dachte das wäre nur in den acht Wochen nach Entbindung? Wisst Ihr dazu noch was?
Alles Liebe,
Christiane

 
6 Antworten:

Re: @ Henni und Henriette

Antwort von KarinF am 17.02.2004, 21:43 Uhr

Mein Kenntnisstand ist auch der, daß die 6 Wochen freiwillig sind.

Ich bin freiberuflich tätig und habe noch bis 3 Wochen vor der Entbindung gearbeitet. Wäre ein Arbeitsverbot vorhanden gewesen, dann hätte ich als Freiberufler auch nicht gedurft.

Das war Juli 2003. Aber vielleicht gelten bei Beamten andere Regelungen???
Servus
Karin

Servus
Karin

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Re: @ Henni und Henriette

Antwort von Henriette am 17.02.2004, 21:49 Uhr

Hallo Christiane,

soweit ich weiß, ist das Beschäftigungsverbot verbindlich und gilt auch vor der Geburt. Du kannst sicher auf eigene Gefahr noch dein Abi korrigieren, wenn dnan aber was passiert, denke ich, bist du nicht abgesichert. Vielleicht weiß dein Personalrat mehr oder kann dir sagen, wer sich auskennt.

LG, Henriette

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Das Beschäftigungsverbot gilt für Nicht-Lehrer nur NACH der Geburt.

Antwort von Trini am 18.02.2004, 8:02 Uhr

Kann mir nicht vorstellen, daß es für Lehrer anders ist.
Allerdings kriegt man dann auch "nur" sein Gehlat und nix extra.

Aber, ich (wenn ich denn Lehrerin wäre) würde sicher die Klausuren auch noch selbst korrigieren.

Trini

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Re: @ Henni und Henriette

Antwort von tinai am 18.02.2004, 12:45 Uhr

Das Beschäftigungsverbot vor der Geburt ist nicht unabdingbar - anders als das nach der Geburt. So steht es im Mutterschutzgesetz und ich kann nirgendwo einen Hinweis finden, dass es für Beamte anders sein sollte.

Ich habe bis einen Tag vor der Geburt jeweils voll gearbeitet, klar gibts nichts monetär extra, aber man arbeitet ja nicht nur deshalb. Abgesehen davon kenne ich nicht wenige, denen in der Zeit des Wartens (womöglich noch Kinder über Termin) die Decke auf den Kopf gefallen ist.

Ich finde es jedenfalls toll, dass Du Deine Abi-Klausuren selbst noch korrigieren willst. Besprich es einfach mit dem Rektor.
Viel Glück für die Schwangerschaft und Geburt!

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PS.

Antwort von tinai am 18.02.2004, 12:46 Uhr

Bei Angestellten ist es übrigens so, dass sie jederzeit innerhalb dieser 6 Wochen ihre Entscheidung rückgängig machen können und von einem Tag auf den anderen ohne Frist doch den Mutterschutz beanspruchen.
Gruß tina

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Re: @ Henni und Henriette also...

Antwort von Henni am 18.02.2004, 13:10 Uhr

Hallöchen


so ganz hab cih da auch keien ahnung..aber ich werde auch noch im mutterschutz wenn nötig in Mathe Prüfungen mündlich abnehmen..denn der prüfungszeiraum ist bis irgendwie 10.7 und mein Muscu beginnt am 7.7....wäre ja lächerlich, das NICHT machen zu dürfen..und für den schüler naklar ne katastrophe!!!

Auch werde cih die Abschluss party mit vorbereiten undundund..ich denek außer unterricht mache ich dann so lang es geht auch alles weiter...den unterricht mache ich schon aus PRINZIP nicht, damit ne Vertretung komemn kann...die der schulrat aber noch nciht genehmigen will*deridiot*...aber das sit ein anderes Thema...


Alles Gute!!


Henni

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