Baby und Job

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Geschrieben von Henriette am 17.02.2004, 21:49 Uhr

@ Henni und Henriette

Hallo Christiane,

soweit ich weiß, ist das Beschäftigungsverbot verbindlich und gilt auch vor der Geburt. Du kannst sicher auf eigene Gefahr noch dein Abi korrigieren, wenn dnan aber was passiert, denke ich, bist du nicht abgesichert. Vielleicht weiß dein Personalrat mehr oder kann dir sagen, wer sich auskennt.

LG, Henriette

 
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