Geschrieben von Henriette am 17.02.2004, 21:49 Uhr |
@ Henni und Henriette
Hallo Christiane,
soweit ich weiß, ist das Beschäftigungsverbot verbindlich und gilt auch vor der Geburt. Du kannst sicher auf eigene Gefahr noch dein Abi korrigieren, wenn dnan aber was passiert, denke ich, bist du nicht abgesichert. Vielleicht weiß dein Personalrat mehr oder kann dir sagen, wer sich auskennt.
LG, Henriette
- @ Henni und Henriette - ChristianE 17.02.04, 20:55
- Re: @ Henni und Henriette - KarinF 17.02.04, 21:43
- Re: @ Henni und Henriette - Henriette 17.02.04, 21:49
- Das Beschäftigungsverbot gilt für Nicht-Lehrer nur NACH der Geburt. - Trini 18.02.04, 8:02
- Re: @ Henni und Henriette - tinai 18.02.04, 12:45
- PS. - tinai 18.02.04, 12:46
- Re: @ Henni und Henriette also... - Henni 18.02.04, 13:10