Geschrieben von tinai am 18.02.2004, 12:46 Uhr |
PS.
Bei Angestellten ist es übrigens so, dass sie jederzeit innerhalb dieser 6 Wochen ihre Entscheidung rückgängig machen können und von einem Tag auf den anderen ohne Frist doch den Mutterschutz beanspruchen.
Gruß tina
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- @ Henni und Henriette - ChristianE 17.02.04, 20:55
- Re: @ Henni und Henriette - KarinF 17.02.04, 21:43
- Re: @ Henni und Henriette - Henriette 17.02.04, 21:49
- Das Beschäftigungsverbot gilt für Nicht-Lehrer nur NACH der Geburt. - Trini 18.02.04, 8:02
- Re: @ Henni und Henriette - tinai 18.02.04, 12:45
- PS. - tinai 18.02.04, 12:46
- Re: @ Henni und Henriette also... - Henni 18.02.04, 13:10
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