Geschrieben von tinai am 18.02.2004, 12:45 Uhr |
@ Henni und Henriette
Das Beschäftigungsverbot vor der Geburt ist nicht unabdingbar - anders als das nach der Geburt. So steht es im Mutterschutzgesetz und ich kann nirgendwo einen Hinweis finden, dass es für Beamte anders sein sollte.
Ich habe bis einen Tag vor der Geburt jeweils voll gearbeitet, klar gibts nichts monetär extra, aber man arbeitet ja nicht nur deshalb. Abgesehen davon kenne ich nicht wenige, denen in der Zeit des Wartens (womöglich noch Kinder über Termin) die Decke auf den Kopf gefallen ist.
Ich finde es jedenfalls toll, dass Du Deine Abi-Klausuren selbst noch korrigieren willst. Besprich es einfach mit dem Rektor.
Viel Glück für die Schwangerschaft und Geburt!
- @ Henni und Henriette - ChristianE 17.02.04, 20:55
- Re: @ Henni und Henriette - KarinF 17.02.04, 21:43
- Re: @ Henni und Henriette - Henriette 17.02.04, 21:49
- Das Beschäftigungsverbot gilt für Nicht-Lehrer nur NACH der Geburt. - Trini 18.02.04, 8:02
- Re: @ Henni und Henriette - tinai 18.02.04, 12:45
- PS. - tinai 18.02.04, 12:46
- Re: @ Henni und Henriette also... - Henni 18.02.04, 13:10