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Geschrieben von Littlefoot301 am 28.05.2009, 10:11 Uhr

Berechnung des ALG bei Teilzeit

Wie haben hier im Büro gerade eine heiße Diskussion.
Wie ist es, wenn man arbeitslos ist und man nur noch halbtags arbeiten möchte. Dann bekommt man doch auch nur noch ALG auf Basis von Teilzeit.
Weiß jemand, wo es dazu einen Paragraphen oder so gibt. Einige wollen es hier nicht glauben.
Angenommen Vollzeit sind 40 Stunden. Dann bekomme ich auch 100% ALG. Wenn ich Teilzeit arbeite (20 Stunden), dann bekomme ich 50% ALG.
Wenn ich 30 Stunden habe, dann bekomme ich 75% des ALGs. So ist es doch richtig, oder? Wo kann man das genau nachlesen, dass sich das ALG linear verändert, wenn sich die Stundenanzahl verändert?

Freue mich über Hilfe. Frage zusätzlich auch noch im Aktuell nach.

 
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