Baby und Job

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Geschrieben von claudiH am 23.08.2008, 17:04 Uhr

befristeter vertrag, alg 1, "eigene kündigung" ?

hallo,

mir ging es bisher immer ähnlich. ein vertrag nach dem anderen. aber ich ahbe mich jedesmal arbeitssuchend gemeldet, 3 monate vor vertragsablauf, falls doch mal was schief geht.
du solltest natürlich deinem chef klarmahen, daß du keinen neuen vertrag brauchst. aber er wird das ja kaum dem arbeitsamt melden. meldest du dich aber nicht arbeitssuchend vor vertragsende, dann kommt eine entsprechende sperrung. also, frühzeitig erkundigen. man kann sich übrigens telefonisch arbeitssuchend melden, und dann einen termin für eine spätere abfrage machen, entweder dann persönlich oder direkt am zuständigen amt.

gruß

claudia

 
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