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Geschrieben von bloomy am 22.08.2008, 16:54 Uhr

Elterngeld... kennt sich jemand aus?

Ich les überall, man muss 12 Kalendermonate vor der Geburt gearbeitet haben. Wenn ich mein Arbeitsverhältnis am 15.08.2008 begonnen habe und mein Kind z.B. am 20.8.2009 geboren wird - gilt das dann als 12 Monate oder müssen es ganze 12 Monate sein (gelten 2 halbe nicht als 1 Monat)? Also würde es dann erst Elterngeld geben, wenn es im September geboren wird? Vielen Dank und liebe Grüße!

 
9 Antworten:

So meine ich es zu wissen

Antwort von 23bianca am 22.08.2008, 18:42 Uhr

Entscheidend ist, was du die letzten 12 Monate verdient hast. Davon wird dann durchschnittlich ein Wert ermittelt und davon bekommst du 67 % Elterngeld.

Wenn du also arbeitslos warst zählen z. B. die Monate als 0 Euro.
Hast du ein paar Monate vor Entbindung gearbeitet zählt dementsprechend dein Verdienst.

So oder bekommst du aber auf jeden Fall den Mindestbeitrag von 300 Euro. Den bekommen alle - also auch die, die vorher "nur" Hausfrau waren.

Gruß

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Ja, das mit den 12 Monaten...

Antwort von bloomy am 22.08.2008, 19:07 Uhr

...hab ich auch so verstanden, aber was bedeutet "Kalendermonate"? Zählt es als 2 Monate, wenn ich vom 15.06 bis zum 15.08. gearbeitet habe oder nur als einer (der ganze Juli), weil die "halben" nicht mitzählen??

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Re: Ja, das mit den 12 Monaten...

Antwort von 23bianca am 22.08.2008, 19:12 Uhr

Achso, gute Frage ;-) Ich kenne v. a. nur das Arbeiten ab 1. eines Monats ...

Ich würde sagen, das sind 2 Monate (15.6. - 15.8.), da ja auch 8 Wochen.

Auf Nummer sicher gehst du wohl, wenn du mal bei der Elterngeldstelle anrufst.

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Re: Elterngeld... kennt sich jemand aus?

Antwort von Lena_1977 am 22.08.2008, 20:12 Uhr

Ich denke der Begriff Monate ist wusrcht - es werden die letzten 12 Monate vor der Entbindung gezählt - also z.B. 20.08.07-20.08.08 - alles was du in der in der Zeit als Regel-Netto-Gehalt bekommen hast, wird zusammengezählt und dann durch 12 geteilt - davon bekommst du dann 67 %.

Wird in deinem Fall - höchstwahrscheinlich - nur der Mindestsatz von 300 € sein.

Genau kannst du es dir selbst ausrechnen unter

http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/navidirekt.do

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Re: Elterngeld... kennt sich jemand aus?

Antwort von EmilsMama am 23.08.2008, 14:36 Uhr

Hallo,
die 12 Monate enden vor !!!! dem Mutterschutz, das heißt, wenn das Baby am 20.8. Termin hat, dann beginnt der Mutterschutz etwa am 8.7. Das bedeutet, dass der Monat Juni (nicht Juli, kein Tippfehler) der letzte Monat ist, der für die Elterngeldberechnung zählt. In dem Fall ist also der Verdienst von Juli 07 bis Juni 08 für die Berechnung des Elterngeldes heranzuziehen. Also hättest du den Monat Juni komplett mit 0€ Verdienst, im Juli dann eben dein halbes Gehalt und ab August das ganze Gehalt.

Falls allerdings das Baby den ET überschritten hätte, der Beginn des Muschu schon z.B. der 29.6. gewesen wäre, dann wäre der Mai der letzte Monat für die Elterngeldberechnung, der Zeitraum wäre dann von Juni 07 bis Mai 08, da hättest du dann 2 Monate mit 0€ Verdienst dabei.

Es gilt also, für die Berechnung zählen immer die letzten 12 Monate mit VOLLEM LOHNbezug!

LG Emilsmama

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Danke, Emilsmama!! Weißt du auch,

Antwort von bloomy am 23.08.2008, 19:56 Uhr

wie es ist, wenn ich vorher in der Ausbildung war und von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen wurde? Zählt dann ein gewisser Zeitraum der Ausbildungszeit mit rein? Oder bekommt man nur den Mindestsatz, wenn man die 12 Monate nicht vollkriegt? Danke und liebe Grüße!!

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Re: Danke, Emilsmama!! Weißt du auch,

Antwort von EmilsMama am 23.08.2008, 22:41 Uhr

Hallo,
ich nehme an, du hast die sicherlich auch bezahlte Ausbildung fertig gemacht und wurdest direkt im Anschluß übernommen. (Also ohne Verdienstlücken). Dann hast du keine 0.- € Verdienst Monate, da wird dann das Nettogehalt in der Ausbildung berücksichtigt. Es ist egal ob es sich "Ausbildungsvergütung" oder "Lohn" nennt, es zählt zu den 12 Monaten.
Deine Nettoverdienste in diesen 12 Monaten werden zusammengerechnet und dann durch 12 geteilt. Davon bekommst du dann 67%. Nur wenn hier weniger als 300 € rauskommt, dann bekommst du diese 300 € als Mindestsatz, ansonsten mehr.
VG Emilsmama

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Korrektur: Bemessungszeitraum

Antwort von speedy am 26.08.2008, 10:48 Uhr

Hi, § 2 Abs. 1 ElterngeldG sagt aus, dass der Bemessungszeitraum die vollen 12 Kalendermonate vor der GEBURT des Kindes sind, also nicht vor Beginn des Mutterschutzes. Somit zählt der Verdienst im Juli 09 noch voll mit in die Berechnung rein.

Es gelten immer nur volle Kalendermonate, wobei aber nicht der volle Monat gearbeitet worden sein muss. Selbst Monate mit einem Einkommen von 0 werden mit aufsummiert und die Summe dann durch 12 *0,67 abzgl. Werbungskostenpauschale gerechnet. Es muss also nicht in allen Monaten das gleiche Einkommen erzielt worden sein.

Gruß, Speedy

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Sorry, Speedy, da liegst du falsch....

Antwort von EmilsMama am 26.08.2008, 12:10 Uhr

Hier ist ein Auszug aus dem offiziellen Antrag für Elterngeld:

Maßgeblich ist das Einkommen in den letzten zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt Ihres Kindes. Haben Sie in diesem Zeitraum Mutterschaftsgeld bezogen oder ist in dieser Zeit eine Einkommensminderung wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung eingetreten, bleiben diese Monate bei der Ermittlung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit im Zwölf-Monats-Zeitraum unberücksichtigt, das heißt, der Zeitraum verschiebt sich um die entsprechenden vollen Kalendermonate in die Vergangenheit.

Hier nachzulesen:
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/LVwA-Bibliothek/Familie-Ges-Jug-Vers/Referat_609/BEEG/0801Eink_S-A_vor_Geburt.pdf


oder hier:

Maßgeblich ist grundsätzlich das Einkommen aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des
Kindes. Kalendermonate mit Bezug von Mutterschaftsgeld, Elterngeld für ein älteres Kind sowie ein Einkommensverlust
wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung führen zu einer
entsprechenden Zurückverlagerung des Zwölfmonatszeitraumes

hier nachzulesen:
http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/elterngeld/antrag11.pdf
auf Seite 5 unter Z

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