Baby und Job

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Geschrieben von Pivit am 09.11.2005, 10:31 Uhr

Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft

Hi,
ich konnte alle 3 Mögl. geltend machen (Teilerlass wg. Kinderbetreuung, Schneller fertig und zu den soundsoviel % besten eines jahrgangs zu gehören). so brauchte ich auch 0€ zurückzuzahlen...solange du die voraussetzungen erfüllst, wird´s dir erlassen, wenn du wieder mehr arbeitest und verdienst, musst du, glaube ich, den rest zahlen...
lG pivit

 
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