Geschrieben von Pivit am 09.11.2005, 10:31 Uhr |
Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft
Hi,
ich konnte alle 3 Mögl. geltend machen (Teilerlass wg. Kinderbetreuung, Schneller fertig und zu den soundsoviel % besten eines jahrgangs zu gehören). so brauchte ich auch 0€ zurückzuzahlen...solange du die voraussetzungen erfüllst, wird´s dir erlassen, wenn du wieder mehr arbeitest und verdienst, musst du, glaube ich, den rest zahlen...
lG pivit
- Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - julchen04 07.11.05, 7:48
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - Schneefrau 07.11.05, 10:50
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - Kamaso 07.11.05, 23:20
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - julchen04 08.11.05, 7:21
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - Piezi 08.11.05, 9:35
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - julchen04 08.11.05, 7:21
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - manzi 08.11.05, 21:14
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - Pivit 09.11.05, 10:31
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