Baby und Job

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Geschrieben von Schneefrau am 07.11.2005, 10:50 Uhr

Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft

Die Regelung ist so, dass bei Elternzeit, Arbeitslosigkeit und Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe - die ich leider nicht weiss - monatlich diese 110 Euro sozusagen erlassen werden. Sobald du mehr verdienst, musst du weiterzahlen.

Gruss Synke

 
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