Geschrieben von Schneefrau am 07.11.2005, 10:50 Uhr |
Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft
Die Regelung ist so, dass bei Elternzeit, Arbeitslosigkeit und Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe - die ich leider nicht weiss - monatlich diese 110 Euro sozusagen erlassen werden. Sobald du mehr verdienst, musst du weiterzahlen.
Gruss Synke
- Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - julchen04 07.11.05, 7:48
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - Schneefrau 07.11.05, 10:50
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - Kamaso 07.11.05, 23:20
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - julchen04 08.11.05, 7:21
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - Piezi 08.11.05, 9:35
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - julchen04 08.11.05, 7:21
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - manzi 08.11.05, 21:14
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - Pivit 09.11.05, 10:31
2 Kind verschweigen...
2 Kind verschweigen?
Krank gemeldet, einkaufen gegangen - Kündigung!!!
Nach Elternzeit arbeitslos gemeldet?
@Cella - Problem aufgelöst - mT
Wer hat Ahnung wie es auf dem Arbeitsamt läuft nach Erziehungsurlaub?
@VeraB Du schaffst das!!!
Problem: Diskussion mit Kollegen Vorsicht lang - aber Wichtig
Frage zu geschlossener Kita wohin mit dem Kind?