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Geschrieben von Piezi am 08.11.2005, 9:35 Uhr

Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft

Das stimmt, und zwar gilt das so lange wie man die drei Bedingungen erfüllt:

a) dein Einkommen ist unter einem bestimmten Betrag
b)du pflegst oder erziehst ein Kind bis zu 10 Jahren oder betreuen ein behintertes Kind UND
c) du bist nicht oder höchstens 10 STunden wöchentlich erwerbstätig.

Sobald einer dieser Punkte nicht mehr zutrifft, zahlt man weiter, ganz normal. Ich stelle nämlich auch gerade diesen Antrag!

Schau mal auf deinen Bescheid, in dem du aufgefordert wirst mit den Rückzahlungen zu beginnen. Bei mir steht das unter Punkt A (Verringerung der Darlehensschuld), Nr. 3 (Teilerlass wegen Kinderbetreuung (§ 18 Abs 5 Bafög).
Zinsen fallen trotzdem nicht an bei dem ganz normalen Uni Bafög, davon steht da jedenfalls nichts.

Also dann!
Piezi

 
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