Baby und Job

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Geschrieben von manzi am 08.11.2005, 21:14 Uhr

Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft

Hallo,

bei mir galt noch eine andere Regelung -aber der Erlass wegen Kinderbetreuung ist unbegrenzt (solange die bedingungen eingehalten werden). Ich werde die Bafög-Schuld nach 2 Kindern los sein ohne etwas gezahlt zu haben. Das finde ich eine enorme Erleichterung.

Freu Dich!

Manu.

 
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