Geschrieben von manzi am 08.11.2005, 21:14 Uhr |
Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft
Hallo,
bei mir galt noch eine andere Regelung -aber der Erlass wegen Kinderbetreuung ist unbegrenzt (solange die bedingungen eingehalten werden). Ich werde die Bafög-Schuld nach 2 Kindern los sein ohne etwas gezahlt zu haben. Das finde ich eine enorme Erleichterung.
Freu Dich!
Manu.
- Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - julchen04 07.11.05, 7:48
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - Schneefrau 07.11.05, 10:50
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - Kamaso 07.11.05, 23:20
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - julchen04 08.11.05, 7:21
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - Piezi 08.11.05, 9:35
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - julchen04 08.11.05, 7:21
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - manzi 08.11.05, 21:14
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - Pivit 09.11.05, 10:31
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