Geschrieben von Kamaso am 07.11.2005, 23:20 Uhr |
Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft
Hallo,
bei mir hätte die Rückzahlung auch im April begonnen, ich musste einen Stundungsantrag stellen, der immer ein Jahr gilt und dann neu gestellt werden muss. Soweit ich informiert bin, werden die Raten jeweils für ein Jahr erlassen, an der Rückzahlungssumme ändert sich jedoch nichts. Und die Zinsen fallen trotzdem an.
Ich hatte damals Meister-Bafög, ich weiss nicht, ob das bei Dir das gleiche ist.
Aber die Zinsen müssten bei Dir doch auch anfallen, oder? Und das ist nicht gerade wenig.
Würde mich aber auch mal interessieren, ob die Schulden irgendwann tatsächlich bei 0 sein könnten.
LG Sonja
- Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - julchen04 07.11.05, 7:48
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - Schneefrau 07.11.05, 10:50
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - Kamaso 07.11.05, 23:20
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - julchen04 08.11.05, 7:21
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - Piezi 08.11.05, 9:35
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - julchen04 08.11.05, 7:21
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - manzi 08.11.05, 21:14
- Re: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft - Pivit 09.11.05, 10:31
2 Kind verschweigen...
2 Kind verschweigen?
Krank gemeldet, einkaufen gegangen - Kündigung!!!
Nach Elternzeit arbeitslos gemeldet?
@Cella - Problem aufgelöst - mT
Wer hat Ahnung wie es auf dem Arbeitsamt läuft nach Erziehungsurlaub?
@VeraB Du schaffst das!!!
Problem: Diskussion mit Kollegen Vorsicht lang - aber Wichtig
Frage zu geschlossener Kita wohin mit dem Kind?