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Geschrieben von Kamaso am 07.11.2005, 23:20 Uhr

Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft

Hallo,

bei mir hätte die Rückzahlung auch im April begonnen, ich musste einen Stundungsantrag stellen, der immer ein Jahr gilt und dann neu gestellt werden muss. Soweit ich informiert bin, werden die Raten jeweils für ein Jahr erlassen, an der Rückzahlungssumme ändert sich jedoch nichts. Und die Zinsen fallen trotzdem an.
Ich hatte damals Meister-Bafög, ich weiss nicht, ob das bei Dir das gleiche ist.
Aber die Zinsen müssten bei Dir doch auch anfallen, oder? Und das ist nicht gerade wenig.
Würde mich aber auch mal interessieren, ob die Schulden irgendwann tatsächlich bei 0 sein könnten.
LG Sonja

 
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