Baby und Job

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Geschrieben von Twinmädels am 05.08.2006, 12:43 Uhr

Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Hallo Claudi,

meines Wissens ist die Auskunft richtig, weil man in den letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr gearbeitet haben muss, um Anspruch zu haben.

Kuck mal unter arbeitsagentur.de. Da stehen doch irgendwo die Voraussetzungen für den Anspruch auf ALG (I).

LG Daniela

 
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