Baby und Job

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Geschrieben von sechsfachmama am 05.08.2006, 23:03 Uhr

Arbeitslosengeld nach Elternzeit

direkt die Frage kann ich nicht beantworten - nur: hast du noch einen Arbeitsvertrag und wirst mit Ablauf der Elternzeit gekündigt?
Wenn nicht - also du bist schon arbeitslos - dann musst du dich DREI Monate vor Ablauf der Elternezeit beim AA melden - ansonsten verfällt jeglicher Anspruch auf ALG! Diese Frist sagt einem nämlich keiner! Ich hab einige Freundinnen, die sich halt zum Ablauf der Elternzeit gemeldet haben und dann in die Röhre geguckt haben, weil sie aus sämtlichen Bezügen und auch der Jobvermittlung rausgeflogen sind.

 
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