Baby und Job

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Geschrieben von fenja2003 am 05.08.2006, 18:49 Uhr

kommt drauf an...

du mußt in den letzten 24 monaten 12 monate versicherungspflichtige zeiten nachweisen können- elternzeit wirkt dabei als fristverlängerung. bei 7 jahren elternzeit ist natürlich die frage, ob dazwischen pause war- oder die 7 jahre durchgängig ez waren. es müßte ja dann ez für 3 kinder sein oder sonstige besonderheiten geben. direkt nach ez werden also die letzten 24 monate vor der ez gerechnet. aber dein alg würde nach fiktivem einkommen bemessen, nicht nach dem tatsächlichen letzten gehalt, da du zum zeitpunkt der antragstellung keine 150 tage durcheghend gearbeitet hast.

und bei der agentur würde ich mir gar nix erzählen lassen, sondern mir die servicenummer der leistungsabteilung geben lassen. nur die, die die anträge bearbeiten, können und sollen dir auskünfte dazu geben.

lg maike (von der agentur)

 
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