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Geschrieben von claudiunddiedreikids am 04.08.2006, 22:51 Uhr

Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Hallo!

Ich war jetzt 7 Jahre in Elternzeit, davor habe ich ganztags gearbeitet.

Mir wurde die Auskunft gegeben, daß ich wegen den 7 Jahren Elternzeit evtl. keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe.

War von Euch jemand länger in der Elternzeit und hat danach Arbeitslosengeld beantragt?

 
13 Antworten:

Re: Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Antwort von justin02 am 04.08.2006, 23:21 Uhr

Hallo,

wurde dir die auskunft vom arbeitsamt gegeben?

Gruß Kathleen

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Re: Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Antwort von claudiunddiedreikids am 05.08.2006, 9:20 Uhr

Ja, allerdings unter Vorbehalt...

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Re: Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Antwort von Twinmädels am 05.08.2006, 12:43 Uhr

Hallo Claudi,

meines Wissens ist die Auskunft richtig, weil man in den letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr gearbeitet haben muss, um Anspruch zu haben.

Kuck mal unter arbeitsagentur.de. Da stehen doch irgendwo die Voraussetzungen für den Anspruch auf ALG (I).

LG Daniela

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kommt drauf an...

Antwort von fenja2003 am 05.08.2006, 18:49 Uhr

du mußt in den letzten 24 monaten 12 monate versicherungspflichtige zeiten nachweisen können- elternzeit wirkt dabei als fristverlängerung. bei 7 jahren elternzeit ist natürlich die frage, ob dazwischen pause war- oder die 7 jahre durchgängig ez waren. es müßte ja dann ez für 3 kinder sein oder sonstige besonderheiten geben. direkt nach ez werden also die letzten 24 monate vor der ez gerechnet. aber dein alg würde nach fiktivem einkommen bemessen, nicht nach dem tatsächlichen letzten gehalt, da du zum zeitpunkt der antragstellung keine 150 tage durcheghend gearbeitet hast.

und bei der agentur würde ich mir gar nix erzählen lassen, sondern mir die servicenummer der leistungsabteilung geben lassen. nur die, die die anträge bearbeiten, können und sollen dir auskünfte dazu geben.

lg maike (von der agentur)

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Re: Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Antwort von sechsfachmama am 05.08.2006, 23:03 Uhr

direkt die Frage kann ich nicht beantworten - nur: hast du noch einen Arbeitsvertrag und wirst mit Ablauf der Elternzeit gekündigt?
Wenn nicht - also du bist schon arbeitslos - dann musst du dich DREI Monate vor Ablauf der Elternezeit beim AA melden - ansonsten verfällt jeglicher Anspruch auf ALG! Diese Frist sagt einem nämlich keiner! Ich hab einige Freundinnen, die sich halt zum Ablauf der Elternzeit gemeldet haben und dann in die Röhre geguckt haben, weil sie aus sämtlichen Bezügen und auch der Jobvermittlung rausgeflogen sind.

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Re: Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Antwort von claudiunddiedreikids am 05.08.2006, 23:45 Uhr

Danke für Eure Antworten!

Die 7 Jahre waren am Stück, für 3 Kinder.

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quatsch...

Antwort von fenja2003 am 06.08.2006, 13:39 Uhr

... richtig ist, dass du verpflichtet bist dich frühzeitig zu melden. blödsinn ist, dass du deinen anspruch verwirkst wenn du es unterläßt. es KANN ggf eine sperrzeit geben. aber gemeldet hast du dich ja schon? ansonsten geht das auch telefonisch, erst am 1. tag der arbeitslosigkeit mußt du persönlich vorsprechen.

und: mit ablauf der ez kann man nicht gekündigt werden. besteht noch ein arbeitsvertrag,kannst du erst ab dem 1. arbeitstag mit der normalen frist gekündigt werden- sprich der gesetzlichen oder vertraglichen kündigungsfrist. aber das ist ja gar nicht deine frage gewesen. die ez wirkt wie eine fristverlängerung, wenn du vorher berufstätig warst. aber auch nur, wenn du es warst.

lg

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Re: quatsch...

Antwort von claudiunddiedreikids am 06.08.2006, 16:46 Uhr

Ich habe meine Stelle zum 21. Mai selber gekündigt und mich vor 2 Wochen arbeitslos gemeldet, da hat sich keiner aufgeregt, ich hab halt angegeben, daß die Versorgung der Kinder dazwischen nicht gewährleistet gewesen wäre...

Aber, es geht jetzt da drum, daß mir der Typ gesagt hat, daß ich angeblich nach 7 Jahren Elternzeit keinen Anspruch hätte...

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Re: quatsch...

Antwort von fenja2003 am 06.08.2006, 21:12 Uhr

Für alle Erziehungszeiten vor dem 01.01.2003 gilt, dass diese Zeiten nicht versicherungspflichtig sind. Lediglich eine Fristverlängerung wird damit erwirkt. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erfüllen, muss in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 360 Tage versicherungspflichtige Zeit vorliegen. Bei drei Jahren Erziehungszeit vor der Arbeitslosigkeit, wären die Anspruchsvoraussetzungen so nicht mehr erfüllt. Deshalb ist die 2 Jahres Frist um die Erziehungszeit zu verlängern. Ab dem 01.01.2003 sind die Zeiten für die Erziehung eines Kindes bis Vollendung des dritten Lebensjahres versicherungspflichtig, wenn vorher eine versicherungspflichtige Zeit oder ein Bezug einer Lohnersatzleistung des Arbeitsamtes unterbrochen wurde, d.h. eine Elternzeit dient zur Erfüllung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Damit hat nach der Eltern- oder Erziehungszeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer vor dieser Zeit mindestens 360 Tage versicherungspflichtig beschäftigt war oder unmittelbar vorher eine Lohnersatzleistung vom Arbeitsamt bezogen hat und mindestens 360 Tage Elternzeit nach dem 31.12.2002 vorliegt.

für die bemessung deines alg gilt dann § 132 SGB III- fiktive bemessung, nicht nach tatsächlichem einkommen.

wie gesagt, antrag einreichen und abwarten. ich hatte zwarnoch nie einen fall mit 7 jahren elternzeit, aber es kann schwerlich anders gehandhabt werden als nach "normaler" ez. der einzige unterschied ist die berechnung nach fiktivem einkommen. und nicht lang mit der arbeitsvermittlung rumschnacken, wende dich bei sowas direkt an die leistungsabteilung. geht schneller und ist zuverlässiger ;-)

gruß!

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@fenja

Antwort von claudiunddiedreikids am 06.08.2006, 21:48 Uhr

Danke Dir!

Ich bin halt am Überlegen, ob ich den Antrag dann überhaupt stelle, denn wenn am End nichts oder nicht viel dabei rauskommt, lass ich es lieber!

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verschenk doch deinen anspruch nicht!

Antwort von fenja2003 am 07.08.2006, 11:23 Uhr

den antrag würde ich auf jeden fall stellen- sonst verlierst du doch auch deine anrechnung der zeiten für die rente und krankenversichert bist du auch nicht. ist doch kein aufwand, den antrag einzureichen- unterlagen zusammensammeln und 30 minuten zeit für die abgabe nehmen.

lg!

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Re: verschenk doch deinen anspruch nicht!

Antwort von claudiunddiedreikids am 07.08.2006, 12:44 Uhr

Kannst Du mir das wegen der Rente noch mal erklären?

Krankenkasse ist mir egal, denn da bin ich jetzt bei meinem Mann mitversichert.

Antrag stellen ist nicht schwer, stimmt schon.
Aber ich muß 2 Kassen anschreiben, wegen dem Mutterschaftsgeld, meinen Arbeitgeber...

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Re: kommt drauf an...

Antwort von Yviundroy am 11.08.2006, 13:11 Uhr

Hallo zusammen,
beschäftige mich zur Zeit auch intensiv mit diesem Thema, da ich jetzt auch nach 4 Jahren ( 2 Kinder) Elternzeit arbeitslos werde. Sicher steht einem Arbeitslosengeld zu, nur wird man laut Arbeitsamt fiktiv berechnet, d.h. der Letzte Lohn liegt länger als 2 Jahre zurück und man wird nach Qualifikation bezahlt.
Stimmt aber nicht ganz, denn am Berliner Sozialgericht wurde aktuell zum 27.05.06 ein Urteil gesprochen Aktenzeichen S 77 AL 961/06 das diese Berechnung gesetzeswiedrig ist, und die Elternzeit nicht in den Bemessungszeitraum mit eingerechnet werden darf.
Ich werde bei Antragstellung am 24.08.06 mich auf dieses Urteil berufen, und evtl. wenn nötig auch Klage einreichen, da es eine Diskriminierung für jede Frau ist, die dem Staat Kinder in die Welt setzt und dann auch noch finanziell kurz gehalten wird.

Viele liebe Grüße Yvonne

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