Baby und Job

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Geschrieben von Yviundroy am 11.08.2006, 13:11 Uhr

kommt drauf an...

Hallo zusammen,
beschäftige mich zur Zeit auch intensiv mit diesem Thema, da ich jetzt auch nach 4 Jahren ( 2 Kinder) Elternzeit arbeitslos werde. Sicher steht einem Arbeitslosengeld zu, nur wird man laut Arbeitsamt fiktiv berechnet, d.h. der Letzte Lohn liegt länger als 2 Jahre zurück und man wird nach Qualifikation bezahlt.
Stimmt aber nicht ganz, denn am Berliner Sozialgericht wurde aktuell zum 27.05.06 ein Urteil gesprochen Aktenzeichen S 77 AL 961/06 das diese Berechnung gesetzeswiedrig ist, und die Elternzeit nicht in den Bemessungszeitraum mit eingerechnet werden darf.
Ich werde bei Antragstellung am 24.08.06 mich auf dieses Urteil berufen, und evtl. wenn nötig auch Klage einreichen, da es eine Diskriminierung für jede Frau ist, die dem Staat Kinder in die Welt setzt und dann auch noch finanziell kurz gehalten wird.

Viele liebe Grüße Yvonne

 
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