Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 21.05.2013, 15:47 Uhr

Was machst Du hier noch? Ab zum Anwalt, und zwar heute noch!

Oder zumindest zur Anwaltskammer. Dort kann man Dir Fachanwälte für Familienrecht nennen, denn genau so einen brauchst Du jetzt, nicht irgendeinen Wald- und Wiesenanwalt, der Mandate aller Fachrichtungen annimmt.

Was die anderen hier meinen, nennt sich Kontinuitätsprinzip, ein Begriff, der bei Gerichten und Jugendämtern "zum Wohl des Kindes" ganz hoch im Kurs steht. Derzeit liegt die Kontinuität in den Einrichtungen, die das Kind JETZT besucht, in den Kontakten zu Dir, Deinen Eltern, zu ihren Freunden. Wenn Du jetzt und auf der Stelle über einen Anwalt und möglichst bei Gericht festlegen läßt, daß sie mit dem Kind nicht umzuziehen hat, wird dem Kontinuitätsgedanken Rechnung getragen. Im Moment, vor dem Umzug, bist Du deshalb in einer komfortablen Lage, denn die Mutter wäre es derzeit, die das Kontinuitätsprinzip durchbricht und vor Gericht und Jugendamt schlechte Karten hätte.

Verspielst Du diesen juristischen Vorsprung und sie zieht einfach um, schafft sie Fakten, auch wenn sie es eigentlich nicht darf, Aber das Kind GEHT dann in den Kindergarten dort, das Kind SIEHT dann die anderen Großeltern, das Kind HAT dann auch sehr schnell DORT neue Freunde, und je länger die Mutter es schafft, diesen Zustand aufrecht zu erhalten, und sei es auch nur durch Anträge ihres Anwaltes, z.B. auf kinderpsychologische Gutachten... ohje, die dauern, und dauern, das Jugendamt wird eingeschaltet, und es vergehen zwei, drei, vier... MONATE... und dann? Ja, dann hat die Mutter es nicht nur geschafft, Fakten zu schaffen, sondern eine neue Kontinuität zu etablieren, und die darf dann "zum Wohle des Kindes" nicht schon wieder gebrochen werden. Es wird Dir zwar garantiert zugestandren, daß, ja!, die Mutter nicht einfach hätte umziehen dürfen, aber das Kindf könne man ja nun unmöglich wieder zurückverpflanzen. Der von der Mutter geschaffene status quo wird nicht (mehr) geändert. Diese Entscheidung hilft Dir im Zweifel also überhaupt nicht.

Hast Du hingegen vor dem Umzug eine Verfügung des Gerichts, z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht erlangt, kannst Du das Kind mit diesem Urteil in der Hand und mit Polizeigewalt am Tage des Umzugs gleich (wieder) mitnehmen, die Mutter hätte in diesem Falle mit Zitronen gehandelt.

Deshalb: Verliere keine Zeit, sondern setze Deinen Ar... in Bewegung!!!

Viele Grüße
Ralph

 
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